AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=900277) · Abgerufen am 23.10.2026 08:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5f96fcb9-e04d-402e-8710-18bdc8c95ade/

P 1029 - SDN-Produktanalyse (SPA)

Notice-ID: 5f96fcb9-e04d-402e-8710-18bdc8c95ade · Procedure-ID: 9fa7a4e9-5edd-48ff-a0e4-df14af5be4a2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
Veröffentlicht
20.10.2026
Frist (Submission)
02.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Projekts ist die Durchführung vertiefter sicherheitstechnischer Analysen marktüblicher Software-Defined-Networking-(SDN-)Produkte, die für den Einsatz in den Netzen des Bundes und damit für die öffentliche Verwaltung potenziell relevant sind. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau von Methodenkompetenz, um künftig vergleichbare Analysen weiterer Produkte eigenständig im Referat durchführen zu können. Hierzu sollen die bestehenden Analysemöglichkeiten im referatseigenen Labor gezielt genutzt und weiterentwickelt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
21 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).