AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für das Regenrückhaltebecken und Pufferbecken für die Erschließung des Baugebietes Weher Acker
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Taunusstein, Taunusstein
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Taunusstein und die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen die Erschließung des Baugebietes Weher Acker. Es handelt sich um eine Baumaßnahme im innerörtlichen Bereich des Stadtteils Taunusstein-Neuhof. Im ersten Schritt soll im Vorfeld der Bebauung der Grundstücke eine Baustraße in Asphaltbauweise einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen hergestellt werden. Nach Bebauung der Grundstücke erfolgt der Endausbau. Die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen umfasst sowohl die Planung und den Bau der Baustraße und des Lärmschutzwalls. Die Vergabe der Ingenieurleistungen für den Endausbau ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird nach Bebauung der Grundstücke gesondert erfolgen. Seitens der Stadtwerke Taunusstein sollen im Planungsbereich sowohl die Entwässerung als auch die Wasserversorgung größtenteils neu hergestellt und teilweise umverlegt werden. Die geplante Entwässerung im Baugebiet soll im Trennsystem erfolgen. Zusätzlich sollen ein Regenrückhaltebecken und ein Pufferbecken neu erschlossen werden. Der Ausbau soll naturnah gestaltet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die nachfolgenden Planungsleistungen: - Ingenieurleistungen Entwässerungsanlagen HOAI-Leistungsphasen 1-9 für das Regenrückhaltebecken und Pufferbecken. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Zudem gehören besondere Leistungen zum Auftragsumfang.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 30.08.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.