AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV_D_2027_46000_alle Objekte national
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerische Versorgungskammer, München
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- Frist (Submission)
- 16.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71631000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind wiederkehrende Prüfleistungen an Förderanlagen für die von den Versorgungswerken gehaltenen Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Haupt- und Zwischenprüfungen sowie weitergehende gesetzlich-vorgeschriebene Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), gemäß den geltenden rechtlichen und technischen Vorschriften. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrages über die Vertragslaufzeit. Die Liegenschaften sind in 2 Lose (Anlagen 2) aufgeteilt und werden getrennt voneinander an zwei unterschiedliche Bieter vergeben. — Gegenstand der Ausschreibung sind wiederkehrende Prüfleistungen an Förderanlagen für die von den Versorgungswerken gehaltenen Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Haupt- und Zwischenprüfungen sowie weitergehende gesetzlich-vorgeschriebene Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), gemäß den geltenden rechtlichen und technischen Vorschriften. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrages über die Vertragslaufzeit. Die Liegenschaften sind in 2 Lose (Anlagen 2) aufgeteilt und werden getrennt voneinander an zwei unterschiedliche Bieter vergeben.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 122 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.