AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5fe9326d-95be-4f0f-8a01-e6a37363a55b/

Pförtnerdienstleistung im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel

Notice-ID: 5fe9326d-95be-4f0f-8a01-e6a37363a55b · Procedure-ID: 93275a2a-3923-470d-a483-ab31eba91c46

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
22.09.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79992000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Empfangs- und Pförtnerdienstleistung für das Dienstgebäude des Finanzministeriums im Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel. Der Empfang und die Pförtnerdienstleistung im Dienstgebäude des Finanzministeriums im Düsternbrooker Weg 64 in 24105 Kiel sollen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend mit einer Person besetzt werden. Bei Sonderveranstal-tungen kann eine Arbeitszeit über 20:00 Uhr hinaus vereinbart werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).