AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Bad Essen - Sanierung der Sportanlage (Sportplatz) im Schul- und Sportzentrum Bad Essen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bad Essen, Bad Essen
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
- Frist (Submission)
- 04.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Bad Essen plant die Sanierung des Sportplatzes einschließlich Nebenanlagen im Schul- und Sportzentrum Bad Essen, Schulallee. Die Sanierungsmaßnahme wird durch den Bund im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Vorgesehen ist eine Komplettsanierung der Laufbahn und der angrenzenden Segmente (Kugelstoßbahn, Sprunggrube etc.), die Sanierung des vorhandenen Rasenplatzes durch Erstellung eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat, die Erstellung einer Flutlichtanlage sowie die Sanierung von zwei auf dem angrenzenden Schulgrundstück liegenden Kleinspielfeldern. Gemäß Fördermittelbescheid muss die Sanierung bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Auf Grundlage der für den Förderantrag erstellten Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 wird der Kostenrahmen in den Kostengruppen 200 bis 700 mit 2.360.000,00 Euro angegeben. Aufgrund der Förderung durch das vorgenannte Bundesprogramm sind bei der Ausschreibung und der Umsetzung unbedingt die baufachlichen Nebenbestimmungen des Bundes einzuhalten.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.