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Ausschreibung zur Erhebung der Sanierungsaktivität in Deutschland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn · Hessen · Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Berechnung von Sanierungsaktivitäten und -raten im deutschen Gebäudebestand.
- Das Projekt gliedert sich in fünf Arbeitspakete, die die Ermittlung und Berechnung für die Jahre 2024 bis 2027 abdecken.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit einem geschätzten Wert, der aus der Bekanntmachung nicht ersichtlich ist.
- Die Eignungsanforderungen sind nicht detailliert aufgeführt, es ist jedoch von einer methodischen und analytischen Expertise auszugehen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln. Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs): • AP 1: Festlegung der Methodik • AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024 • AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025 • AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026 • AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend. Folgende Zuschlagskriterien werden zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots festgestellt: 𝐏𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 : Preispunktzahl (35 %) 𝐋𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 : Leistungspunktzahl (65 %) Die Gesamtpunktzahl 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 eines Angebots wird somit wie folgt ermittelt: 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 =𝟎,𝟑𝟓∗ 𝐏𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 +𝟎,𝟔𝟓∗𝐋𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl 𝒁𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕 erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 218.776 €1 Veröffentlichung
- 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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