Frist abgelaufen Offenes Verfahren Soziales & Pflege
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis München

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Soziales & Pflege

Der Landkreis München vergibt die Schuldner- und Insolvenzberatung für seine Bürger in zwei Losen.

Die Leistung umfasst ganzheitliche und psychosoziale Beratung zur Überwindung von Schuldenproblemen. Es werden Nachweise über die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen sowie die Eignung des Personals erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualität 49 Pkt.

    Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.

  • Qualität 22 Pkt.

    Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.

  • Qualität 16,5 Pkt.

    Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.

  • Qualität 12,5 Pkt.

    Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Bescheinigung für den Bieter, dass der Bieter als geeignete Stelle im Sinne von §305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist. Bei Bietergemeinschaften ist diese Bescheinigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

  • Eintragung Berufsregister

    Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schuldner- und Insolvenzberatung oder einer vergleichbaren sozialen Beratungsleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung des Bieters zu dem in seinem/seinen Unternehmen bestehenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Bieter hat zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er die Qualität der von ihm erbrachten Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen kontrolliert und sicherstellt.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Eigenerklärung über mindestens eine (1) Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, dass das Referenzprojekt durchgeführt hat - der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz - des Auftragswerts - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung) - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Emailadresse) Eine Referenz gilt als geeignet wenn: - Gegenstand der Referenz Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen oder vergleichbare soziale Beratungsleistungen gewesen sind (im Falle vergleichbarer sozialer Beratungsleistungen ist die Vergleichbarkeit darzulegen) und Grundlagen dieser Leistungen für - die Schuldnerberatung § 16a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII - und für die Insolvenzberatung §§304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG gewesen sind; - das Referenzprojekt mindestens 3 Monate gedauert hat - die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 272 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 392.700 €
Median 880.000 €
Oberes Quartil 1.531.485 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München

Stammdaten
Angebotsfrist 19.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 26/06 Schuldner- und Insolvenzberatung
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 13.04.2026
CPV-Code 85312320
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar · max. 1 gewinnbar)
Erfüllungsort München, Landkreis
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2032
Bindefrist (?) 74 Tage
Frist für Rückfragen 13.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 32.656 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Soziales & Pflege mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.702 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →