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Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis München
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Der Landkreis München vergibt die Schuldner- und Insolvenzberatung für seine Bürger in zwei Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 49 Pkt.
Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.
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Qualität 22 Pkt.
Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.
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Qualität 16,5 Pkt.
Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.
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Qualität 12,5 Pkt.
Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Bescheinigung für den Bieter, dass der Bieter als geeignete Stelle im Sinne von §305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist. Bei Bietergemeinschaften ist diese Bescheinigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Eintragung Berufsregister
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schuldner- und Insolvenzberatung oder einer vergleichbaren sozialen Beratungsleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung des Bieters zu dem in seinem/seinen Unternehmen bestehenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Bieter hat zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er die Qualität der von ihm erbrachten Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen kontrolliert und sicherstellt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über mindestens eine (1) Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, dass das Referenzprojekt durchgeführt hat - der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz - des Auftragswerts - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung) - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Emailadresse) Eine Referenz gilt als geeignet wenn: - Gegenstand der Referenz Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen oder vergleichbare soziale Beratungsleistungen gewesen sind (im Falle vergleichbarer sozialer Beratungsleistungen ist die Vergleichbarkeit darzulegen) und Grundlagen dieser Leistungen für - die Schuldnerberatung § 16a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII - und für die Insolvenzberatung §§304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG gewesen sind; - das Referenzprojekt mindestens 3 Monate gedauert hat - die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 272 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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