Frist abgelaufen Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr für die Schulen der Stadt Pforzheim

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr für die Schulen der Stadt Pforzheim in drei Losen (Los 1 - Beförderung zum Schwimmunterricht, Los 2 - Beförderung zum Sportunterricht, Los 3 Beförderung zur Jugendverkehrsschule)

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung umfasst Schülerbeförderung für Schulen in Pforzheim.
  • Die Leistung ist in drei Lose für spezifische Unterrichtsarten aufgeteilt.
  • Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung der Stadt Pforzheim.
  • Die Erfüllung der Leistung ist in Pforzheim vorgesehen.

Die Stadt Pforzheim sucht Dienstleister für die Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr.

Die Leistung wird in drei Losen für Schwimm-, Sportunterricht und Jugendverkehrsschule angeboten. Bieter müssen über die notwendige Transportkapazität und Zuverlässigkeit verfügen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

    Angebotspreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigerklärung zur Eignung abzugeben

  • Gesamtjahresumsatz

    die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigerklärung zur Eignung abzugeben

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Das Beförderungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung der Verkehre gemäß dieses Auftrags im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, insbesondere dass sich das jeweils eingesetzte Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die für Kraftbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt und, dass das eingesetzte Fahrpersonal im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der Fahrelaubnisverordnung (FeV) erfüllt. Ebenfalls einzuhalten sind die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden einschließlich der Anlage Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Bitte geben Sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen den Referenzumfang erreichen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 05.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.611 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 436.011 €
Median 972.249 €
Oberes Quartil 4.573.785 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim

Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
+49 7231390

Stammdaten
Angebotsfrist 05.06.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer ABS 2026.02
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Pforzheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 04.05.2026
CPV-Code 60130000
Transportdienste (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Pforzheim
Laufzeit 01.08.2026 – 31.08.2028
Bindefrist (?) 61 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.3

Historischer Durchschnitt aus 463.170 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.038 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -10%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →