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Anwendungstest eines Fließgewässergütemodells als Werkzeug für die Gewässerbewirtschaftung
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Dresden · Sachsen · Landesbehörde
Angebote bis 24.09.2026, 23:59 Uhr (noch 39 Tage)
Beschreibung
Um Gewässer für aktuelle sowie auch zukünftige Gewässernutzungen und Randbedingungen nachhaltig zu bewirtschaften und einen guten ökologischen Zustand zu erreichen, sind einerseits Maßnahmen zur Verminderung bestehender Belastungen erforderlich und andererseits Bewirtschaftungsformen zu entwickeln, die eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen ermöglichen. Besonders in den bergbaulich beeinflussten Regionen Sachsens bestehen u.a. durch den Zustrom bergbaubedingt freigesetzter Stoffe wie Eisen und Sulfat erhöhte Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung, die neben klimabedingten Veränderungen und Ansprüchen von Gewässernutzern weitere Herausforderungen mit sich bringen. Mit Hilfe von Gewässergütemodellen kann theoretisch die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen auf das Gewässer selbst, aber auch die stromabwärts befindlichen Gewässer, quantifiziert und dadurch eine Priorisierung durchgeführt werden. Es können so beispielsweise Stoffkonzentrationen, die bisher lediglich punktuell gemessen werden, entlang des Flussverlaufs modelliert und die Folgen von Eingriffen in die Stoffbilanz in einem größeren Betrachtungsmaßstab beurteilt werden. Zudem können verschiedene Szenarien der zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels auf das Gewässer und dessen Gewässergüte bei verschiedenen Nutzungsszenarien (z.B. Einbeziehung der thermischen Nutzung von Gewässern) untersucht werden. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projekts soll ein geeignetes Fließgewässergütemodell als Instrument für die Maßnahmenplanung und die Gewässerbewirtschaftung pilothaft am Gewässersystem Braunsteichgraben - Legnitzka - Lausitzer Neiße (Teilabschnitt) eingesetzt werden. Ziel der Bearbeitung ist es, die tatsächliche Praktikabilität der Modellanwendung zu untersuchen und die Geeignetheit des Modell- bzw. Softwareeinsatzes zu bewerten. Dabei soll auf die vorliegenden bzw. notwendigen Datengrundlagen, die Komplexität des Modellgebiets (grundlegendes Verständnis der im Gewässer ablaufenden
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Anwendungstest eines Fließgewässergütemodells für die Gewässerbewirtschaftung.
- Der Auftraggeber ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden.
- Die Leistungserbringung erfolgt am Erfüllungsort Dresden.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
Es handelt sich um einen Anwendungstest eines Fließgewässergütemodells für die Gewässerbewirtschaftung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Parameterumsetzung 36 %Qualität
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Erfüllung der Kriterien hinsichtlich der Modellsoftware 27 %Qualität
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Preis 22 %
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Qualität der Projektskizze inkl. der Szenarienumsetzung 15 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 39 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 24.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 509 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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