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Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße mit statischen Hangsicherungen sowie Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges in 99734 Nordhausen; 2. Bauabschnitt
Stadtverwaltung Nordhausen · Nordhausen · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 19.11.2026, 10:01 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Nordhausen baut die Wallrothstraße grundhaft aus. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt (Station 0-085 bis 0+340) ist der Ausbau einschließlich eines neuen Regenwasserkanals bereits erfolgt. Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+340 bis Bau-km 0+508 ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Die Straße verläuft in diesem Abschnitt in ausgeprägter Hanglage. Die talseitige Böschung ist nicht standsicher; die Standsicherheit wird über drei Ingenieurbauwerke hergestellt, die den Schwerpunkt der Maßnahme bilden: - eine überschnittene Bohrpfahlwand von Station 0+400 bis 0+508, Länge rd. 108 m, abgewickelte Wandfläche rd. 1.350 m², Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 mit D = 88 cm, rückverankert mit 29 Mikropfählen nach DIN EN 14199; darauf Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton, - eine Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen von Station 0+420 bis 0+508, Länge rd. 90 m, - eine Böschungsstabilisierung in bewehrter Erde mit Geogittern von Station 0+340 bis 0+400. Hinzu kommen der grundhafte Straßenausbau einschließlich Oberflächenentwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der abschnittsweise über die Kappe der Bohrpfahlwand geführt wird, eine Querungshilfe mit Bodenindikatoren, die Straßenbeleuchtung sowie die Anpassung des bergseitigen Waldweges. Besondere Randbedingungen der Ausführung: - Der Baubereich steht unter Kampfmittelverdacht; vor den Erd- und Bohrarbeiten ist eine Sondierung erforderlich. - Unter der Bestandsfahrbahn befindet sich eine mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Packlage. Für deren Ausbau gelten der Leitfaden C 316 und die TRGS 551. - Im Baufeld verläuft eine in Betrieb befindliche Mittelspannungstrasse des örtlichen Netzbetreibers, die während der Bauzeit zu sichern ist. - Die Baumfäll- und Rodungsarbeiten unterliegen der Bindung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und sind nur außerhalb der Zeit vom 1. März
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße mit Hangsicherungen und Neubau eines Geh-/Radweges in Nordhausen.
- Leistungsumfang beinhaltet Bohrpfahlwand, Winkelstützwand, bewehrte Erde, Straßenausbau, Regenwasserkanal, Geh-/Radweg und Straßenbeleuchtung.
- Besondere Anforderungen umfassen Kampfmittelverdacht, belastete Packlage, Sicherung einer Mittelspannungsleitung und naturschutzrechtliche Einschränkungen.
- Die Ausführung ist in drei zeitlich getrennte Abschnitte unterteilt, mit Hauptarbeiten von März bis Dezember 2027 und einer Winterunterbrechung.
- Es ist nur ein einziges Los vorgesehen, eine Unterteilung ist nicht geplant.
Die Stadt Nordhausen schreibt den grundhaften Ausbau der Wallrothstraße im 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
__________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: . Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ______________________________________ . Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen: . der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, . eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung, . eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, . eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. ___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB), . bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die "Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen. ___________________________________________________________________________________ HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. ___________________________________________________________________________________
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: . die "Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB), . die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), . das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). sowie . die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, . die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, . das Formblatt „Unternehmensdaten“. ____________________________________________________________ Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, . die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB), . die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB), . die Urkalkulation (Die Preisermittlungen sind einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze) aufzustellen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.). ____________________________________________________________ HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. . Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich: 1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.) ODER 2. schriftlich, in einen verschlossenem Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.6 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 214 der Anlage B) der Vergabeunterlagen). ___________________________________________________________________________________
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: . das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz). . Benennung von Referenzobjekten wie folgt: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 6a EU VOB/A sind mit dem Angebot Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachte, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Bauleistungen vorzulegen, und zwar für jeden der nachstehenden drei Leistungsbereiche mindestens eine Referenz: 1. Spezialtiefbau — Bohrpfahlwand Herstellung einer überschnittenen oder aufgelösten Bohrpfahlwand aus Großbohrpfählen nach DIN EN 1536 mit einem Pfahldurchmesser von mindestens 60 cm und einer abgewickelten Wandfläche von mindestens 600 m². 2. Straßenbau — grundhafter Ausbau Grundhafter Ausbau einer Verkehrsfläche der Belastungsklasse Bk 1,8 oder höher nach RStO einschließlich des vollständigen frostsicheren Oberbaus, mit einer ausgebauten Fahrbahnfläche von mindestens 1.000 m². 3. Kanalbau Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise einschließlich Schachtbauwerken, mit einer Haltungslänge von mindestens 100 m. Die Referenzen sind durch bestätigte Referenzbescheinigungen mittels Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) nachzuweisen. Anzugeben sind Auftraggeber, Ausführungszeitraum, Auftragssumme sowie die für den jeweiligen Leistungsbereich maßgebenden Kennwerte. Ein Referenzobjekt kann mehrere der drei Leistungsbereiche abdecken, sofern es die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Der Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung nach § 6d EU VOB/A auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig vom Rechtsverhältnis zu diesen. In diesem Fall ist das "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits mit dem Angebot vorzulegen; die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gilt dies entsprechend; die Referenzen der Mitglieder werden zusammen betrachtet. --------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an Nachunternehmer : Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. ____________________________________________________________ Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB). ____________________________________________________________ HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. ___________________________________________________________________________________
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise zur Eignung ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ . die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG), . den Nachweis der Eignung nach RAL-GZ 961 - Gütesicherung Kanalbau AK2 Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung. --------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an Nachunternehmer : Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten sind die Nachweise zur Eignung gemäß den genannten Vorgaben für diese Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen. ____________________________________________________________ Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB). ____________________________________________________________ HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. ___________________________________________________________________________________
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ____________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt. ____________________________________________________________ Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
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Verfahrensverlauf
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