AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule Alveslohe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Alveslohe, Nützen
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Frist (Submission)
- 31.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es soll die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 4 bis 9 umgesetzt werden. Die Beauftragung erfolgt in 2 Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: LPH4; Leistungsstufe 2: LPH 5 bis 9. Zusätzlich zu den Grundleistungen des o.g. Leistungsbildes beauftragt die Auftraggeberin die Besondere Leistung der Einarbeitung in die vorhandenen Entwurfsunterlagen (Einzelheiten siehe Vergabeunterlage A). — Es soll die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - HLS (AGr. 1-3) der Leistungsphasen 1 bis 9 umgesetzt werden. Die Beauftragung erfolgt in 2 Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: LPH 1 bis LPH 4; Leistungsstufe 2: LPH 5 bis 9. — Es soll die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - ELT (AGr. 4-6) der Leistungsphasen 1 bis 9 umgesetzt werden. Die Beauftragung erfolgt in 2 Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: LPH 1 bis LPH 4; Leistungsstufe 2: LPH 5 bis 9. — Es soll die Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 umgesetzt werden. Die Beauftragung erfolgt in 2 Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: LPH 1 bis LPH 4; Leistungsstufe 2: LPH 5 bis 6. Zusätzlich zu den Grundleistungen des o.g. Leistungsbildes kann die Auftraggeberin die folgenden Besonderen Leistungen im Bedarfsfall abrufen: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - Wärmeschutznachweis
Lose
4 Lose.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.