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Schwachstromanlagen
Stadt Bogen · Bogen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchwachstromanlagen🏆 Werner Schmelmer GmbH & Co. KG · Sankt Englmar
- Werner Schmelmer GmbH & Co. KG · Sankt Englmar
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Errichtung von Schwachstromanlagen (Brandmelde-, ELA-, Uhrenanlage) im Rahmen des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle.
- Es sind ca. 600 Brandmelder, 210 Lautsprecher, 60 Uhren und ca. 29 km Schwachstromkabel zu installieren.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren für Bauleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Bogen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zwei-Feld-Sporthalle und Sportflächen im Außenbereich.Die Gesamtabmessung des Vorhabens beträgt ca. 48,00 x 129,50 m.Das Vorhaben ist in 3 zweigeschossige Gebäudeteile gegliedert.Bauteil 1 - BT 1: ZweifachsporthalleBauteil 2 - BT 2: Haupteingang, Lernhaus - Verwaltungs- u. Pädagogen-Bereich, Kernlernbereich Jgs 3 + 4Bauteil 3 - BT 3: Lernhaus - Fachräume, Kernlernbereich Jgs 1 + 2Die Gebäude werden über 2 Zwischenbauten verbunden.Kurzbeschreibung:Errichtung einer Brandmelde-, ELA- und Uhrenanlageca. 600 Brandmelderca. 210 Lautsprecherca. 60 Uhrenca. 29 km Schwachstromkabel
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📅 Laufzeit endet am 30.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Werner Schmelmer GmbH & Co. KGZuschlagswert 342.234 €1 Veröffentlichung
- 11.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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