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Fabrikgebäude Duschking - Klärung der Altlastensituation
Stadt Altena (Westf.) · Altena · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Dafür sind folgende obligatorische Leistungen zu erbringen: - Sichtung der vorliegenden Unterlagen (Grundlagenermittlung) - Erstbegehung / Erkundung des Bauzustandes - Erstellung Erkundungsplan - Erstellung von Untergrundaufschlüssen mit direkten Verfahren (z. B. Bohrungen, Schürfe) zur Gewinnung von Bodenproben - Dokumentation der Untergrundaufschlüsse in Schichtenverzeichnissen und Dokumentation der Ergebnisse in Säulenprofilen - Zusammenstellung der Bodenproben für die analytischen Untersuchungen, ggf. Herstellung von Mischproben - Auswertung der analytischen Untersuchungsergebnisse, ggf. Veranlassung von analytischen Nachuntersuchungen auf ergänzende Untersuchungsparameter; Darstellung der positiven Ergebnisse bzw. Schadstoffbefunde in Lageplänen, Profilschnitten, etc. - Bewertung der Untersuchungsergebnisse anhand der BBodSchV für die relevanten Wirkungspfade vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung (renaturierte Grünfläche) - Dokumentation sämtlicher Untersuchungsergebnisse in Form eines Berichtes / Gutachtens (Altlastengutachten). sowie die Ausführung folgender optionaler Leistungen möglich: - Durchführung von chemischen Untersuchungen an den Bodenproben gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV), ggf. produktionsspezifische Parameter resultierend aus der ehemaligen Nutzung (z.B. Verzinkerei) - Ggf. Benennung der nach dem Rückbau anfallenden Abfallarten und Abschätzung der anfallenden Mengen je Abfallart (nur bei nachgewiesenen Untergrundverunreinigungen).
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
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✏️ Änderung
Im Rahmen der Verfahrensangaben wurden Angaben unter dem Punkt "Adresse des Auftraggebers" korrigiert. Im Rahmen der Verfahrensangaben wurde die Information unter dem Punkt "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" berichtigt. Zuvor war dort ein fehlerhafter Eintrag erfolgt, der eine Rechtsanwaltskanzlei als zuständige Stelle nannte. Dieser Fehler wurde nun korrigiert, indem die Vergabekammer Westfalen als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren angegebene wurde.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für eine umwelttechnische Untergrunderkundung zur Klärung der Altlastensituation eines Fabrikgebäudes in Altena.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 31.03.2025 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 28.03.2025 Im Rahmen der Verfahrensangaben wurden Angaben unter dem Punkt "Adresse des Auftraggebers" korrigiert. Im Rahmen der Verfahrensangaben wurde die Information unter dem Punkt "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" berichtigt. Zuvor war dort ein fehlerhafter Eintrag erfolgt, der eine Rechtsanwaltskanzlei als zuständige Stelle nannte. Dieser Fehler wurde nun korrigiert, indem die Vergabekammer Westfalen als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren angegebene wurde. · in TED EU + oev
- Frist 28.03.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 121 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 99 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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