Stadt Eschenbach i.d.Opf. - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
KI Die Stadt Eschenbach i.d.Opf.
Gemeinde Mauth · Mauth · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung zu Spitzenlastzeitbedingungen von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
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„Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Bewerber können auf der ersten Stufe im vorweggenommenen Teilnahmewettbewerb ab Bekanntmachung des Auswahlverfahrens einen Antrag durch form- und fristgerechte Einreichung aller geforderter Unterlagen und Nachweise stellen (siehe hierzu "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb" der Stufe 1). In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber über die Vergabeplattform alle geeigneten Bewerber als zugelassene Teilnehmer zur Abgabe von Erstangeboten unter Benennung einer entsprechenden Frist auf. Bieter können Angebote form- und fristgerecht einreichen; diese müssen alle geforderten Inhalte erhalten (siehe hierzu "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" der Stufe 2). Im übrigen wird auf Allgemeine Verfahrensbedingungen verwiesen.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt der Auftraggeber es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Stadt Eschenbach i.d.Opf.
KI Die BWI GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Skalierung von Internettransitzugängen mit bis zu 500 Gbit/s für das Rechenzentrum Bördeland.
KI Die BWI GmbH aus Bonn beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Weiterführung und Skalierung des Internettransitzugangs mit bis zu 500 Gbit/s am Standort Strausberg, der im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben wird.
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