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Gigabitausbau, DL-Konzession im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Kreis Siegen-Wittgenstein · Siegen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). — Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). — Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die für die Angebotsabgabe relevanten Termine haben sich geändert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Hochleistungs-Internet-Infrastruktur im Kreis Siegen-Wittgenstein im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Bad LaaspheErfüllungsort Bad Laasphe
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Los 2 Erndtebrück-HilchenbachErfüllungsort Erndtebrück und Hilchenbach
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Los 3 Freudenberg-Neunkirchen-SiegenErfüllungsort Freudenberg, Neunkirchen, Siegen
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 17 VgV durch. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpom-mern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeits-lückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmun-gen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeitslücke 75 %Kosten
Wirtschaftlichkeitslücke Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
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Zeitplan 10 %Qualität
Zeitplan Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
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Kosten 5 %
Endkundenpreis Privatkundenprodukt Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
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Kosten 5 %
Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
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Qualität 5 %
Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 21.10.2024 Die für die Angebotsabgabe relevanten Termine haben sich geändert. · in TED EU + oev
- Frist 30.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.209 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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