AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RSD7/documents) · Abgerufen am 11.10.2026 05:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/608742ca-7ecb-4155-abef-66ee7e88be29/

2026-61_L216_Umbau_OD_Garlstorf_inkl_Nebenanlagen_OP_Ing_VA_Oberflächenentwässerung

Notice-ID: 608742ca-7ecb-4155-abef-66ee7e88be29 · Procedure-ID: 5a3843f7-6d96-4ffb-ab13-7862354785ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg, Lüneburg
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Projektbearbeitung ist folgende Zeitschiene vorgesehen: Entwurfsvermessung vorhanden Planungsbeginn 2026 Planfeststellungsverfahren in 2029 Bauausführung in 2031 Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.021 m. Die Verkehrszählungsergebnisse aus dem Jahr 2021 geben folgende Verkehrsbelastung für die OD Garlstorf wieder: Abs. 20: DTV = 6.500 Kfz/24h DTVSV = 400 Kfz/24h Abs. 40: DTV = 7.200 Kfz/24h DTVSV = 300 Kfz/24h Innerhalb der umzubauenden Strecke münden verschiedene Gemeindestraßen in die L 216. Diese werden nur insoweit angepasst, wie es für die Maßnahme erforderlich ist. Die Knotenpunkte der L 216 mit der L 212 sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die Planung der L 212 ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich derzeit weiterhin in der Planungsphase. Zum vorhandenen Straßenquerschnitt können folgenden Angaben gemacht werden: Abschnitt 20 Die vorhandene Straße besteht aus einer ca. 5,80 m breiten Asphaltfahrbahn mit beidseitigen Rinnen von 0,30 m und 0,50 m Breite. Stat. 1.063 - Stat. 1.291: Einseitig der Fahrbahn ist ein Gehweg angelegt mit einer Breite von ca. 2,00 m, dieser befindet sich auf der nördlichen Seite der Fahrbahn. Stat. 1.291 - Stat. 1.509: Ab der Einmündung Siems Twieten ist beidseitig der Fahrbahn ein Gehweg mit einer Breite zwischen 1,15 m und 2,00 m angelegt. Zwischen Stat. 1.365 und Stat. 1.385 befindet sich ein Parkstreifen mit einer Breite von ca. 1,80 m. Abschnitt 40 Stat. 0.000 - Stat. 0.479: Die Fahrbahnbreite im Abschnitt 40 beträgt zwischen 6,10 - 6,50 m. Bis zur Einmündung "Zum Töterberg" ist ein beidseitiger Gehweg angelegt. Im weiteren Verlauf Richtung Gödenstorf wird der Fußgänger und Radfahrer nordöstlich über einen gemeinsamen Geh- und Radweg geführt. Bei Stat. 0.105 befindet sich eine Bushaltestelle auf der Westseite. Die zugehörige Bushaltestelle auf der Gegenseite befindet sich bei Stat. 0.115. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebildet. Oberflächenentwässerung: In der Ortschaft Garlstorf verläuft eine Regenwasserkanalisation in den Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 216. Eine belastbare Bewertung des baulichen Zustands der bestehenden Regenwasserkanalisation liegt derzeit nicht vor. Zur Ermittlung des tatsächlichen Zustands kann gegebenenfalls eine Kanalbefahrung erforderlich werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, ob Maßnahmen zur Sanierung, Erneuerung oder Anpassung der Regenwasserkanalisation notwendig sind. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ist dabei sicherzustellen. Die vorhandene Oberflächenentwässerung erfolgt derzeit über die bestehenden Entwässerungseinrichtungen und die örtlichen Abflussverhältnisse. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich insbesondere entlang der Hochbordanlagen sowie teilweise in den Seitenräumen und wird entsprechend den vorhandenen Gelände- und Längsneigungen zu den Tiefpunkten des Straßenverlaufs abgeleitet. Im Rahmen der weiteren Planung ist zu prüfen, ob die bestehende Entwässerungssituation den zukünftigen Anforderungen entspricht und ob gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden. Aufgrund von Schäden an den Entwässerungsrinnen sowie der geringen Fahrbahnbreite im Abschnitt 40 der L 216 ist die Entwässerungsfunktion teilweise erheblich eingeschränkt, sodass ein geordneter Wasserabfluss nicht überall gewährleistet werden kann. Eine Behandlung oder Reinigung des anfallenden Oberflächenwassers vor dessen Einleitung in die Vorflut erfolgt derzeit auf der gesamten Landesstraße L 216 nicht. Die gesamte Ortsdurchfahrt weist erhebliche bauliche Mängel auf und befindet sich in einem insgesamt schlechten Zustand. Die L 216 kann im Bereich der Ortsdurchfahrt Garlstorf die an sie gestellten verkehrlichen und technischen Anforderungen nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen. Aus diesem Grund besteht ein dringender Bedarf zur grundlegenden Erneuerung der Verkehrsanlage. Beschreibung des Ingenieurbauwerks In der Ortschaft Garlstorf verläuft eine Regenwasserkanalisation in den Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 216. Eine belastbare Bewertung des baulichen Zustands der bestehenden Regenwasserkanalisation liegt derzeit nicht vor. Zur Ermittlung des tatsächlichen Zustands kann gegebenenfalls eine Kanalbefahrung erforderlich werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, ob Maßnahmen zur Sanierung, Erneuerung oder Anpassung der Regenwasserkanalisation notwendig sind. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ist dabei sicherzustellen. Hierfür wurde bereits ein Rückhaltebecken auf dem Flurstück 36/4 am nördlichen Ortsrand geplant, welches den Abschnitt Nr. 20, Station 1+063 bis 1+509 berücksichtigt. Entsprechende Baugrunderkundungen wurden durchgeführt. Zusammenfassend kann von sehr schwach durchlässigen Böden und zeitweise sehr hohen Grundwasserständen ausgegangen werden, sodass eine Versickerung voraussichtlich nicht infrage kommt. Für den Abschnitt Nr. 40, Station 0+000 bis 0+479 wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Die Prüfung und ggf. Planung eines zusätzlichem Regenrückhaltebeckens für diesen Abschnitt ist Gegenstand der vorliegenden Vergabe.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).