Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen.
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Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu 729 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann. Perspektivisch ist die Erweiterung auf bis zu 850 Plätze geplant. Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Für die Röntgenuntersuchungen stellt der Auftraggeber vor Ort ein Röntgengerät, dessen Betreiberverantwortung allerdings dem Auftragnehmer obliegt. Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen: - Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat; - Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind; - Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat; - Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten aufgenommen werden sollen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffel-grenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Gesucht wird ein Auftragnehmer für die Durchführung von Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gemäß § 62 Asylgesetz am Standort Osnabrück.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen.
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