AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDY196Z56BD/documents) · Abgerufen am 27.09.2026 23:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/60a97f46-73b5-423e-93c9-5a4a7edeaa73/

Bundesstadt Bonn - Stadthalle in Bonn - Bad Godesberg: Denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Stadthalle - Tragwerksplanung

Notice-ID: 60a97f46-73b5-423e-93c9-5a4a7edeaa73 · Procedure-ID: e6cbc20b-7f40-4478-9d70-f464b66ec450

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste, Bonn
Veröffentlicht
14.11.2023
Frist (Submission)
15.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsbilder gemäß HOAI 2021, §49 ff. mit den objektspezifischen Parametern. Erwartet werden sämtliche Tragwerksplanerischen Leistungen, die erforderlich sind, um die Maßnahme/das Bauwerk zu planen und zu errichten. Dabei werden die Leistungsphasen und die Besonderen Leistungen stufenweise beauftragt. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Besonderen Leistungen 1.1 bis 1.8

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
196 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).