AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 13:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/60be0c83-3d6f-4a8d-9ed2-9ab31a018ec9/

SV-SWE-241212-002 - Einführung einer Cloud-basierten Wissensdatenbank

Notice-ID: 60be0c83-3d6f-4a8d-9ed2-9ab31a018ec9 · Procedure-ID: 47dc4083-3159-478a-b49b-3a368c6424c3

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Stammdaten

Auftraggeber
SWM Kundenservice GmbH, München
Veröffentlicht
12.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Implementierung, der Betrieb und Support einer Cloud-basierten und KI-unterstützten (z.B. Chatbots) Wissensdatenbank, sowie die Migration der Inhalte aus der bisherigen Anwendung in die neue Datenbank. Idealerweise wurde eine Wissensdatenbank bereits schon einmal in der Energieversorgungsbranche eingeführt. Damit soll eine effiziente, hoch qualitative Kundenbetreuung ermöglicht werden. Hierfür ist die schnelle Bereitstellung der zum jeweiligen Sachverhalt passenden Informationen erforderlich. Insgesamt werden im Konzern ca. 1000 Anwenderinnen und Anwender Zugriff auf das System haben. Geplant wird ein fixer Zeitraum von 3 Jahren mit Verlängerungsoptionen von zunächst 2 und danach nochmal 1 Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
01.05.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).