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Erstangebot: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service
Landkreis Rottal-Inn (v.d.d. Landratsamt Rottal-Inn) · Pfarrkirchen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErstangebot: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service🏆 P&I Personal & Informatik AG · Wiesbaden
- P&I Personal & Informatik AG · Wiesbaden
Beschreibung
Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 119 Abs. 5 GWB; § 14 Abs. 3, § 17 VgV).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Nr. 4: "Preis" 60 %Preis
Das Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" besteht aus drei Unterkriterien: - Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" - Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" - Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" Die Ermittlung der Punkte im Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" erfolgt wie folgt: Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 1 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 102 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" erhält 480 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt. Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 2 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 108 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt. Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 3 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 114 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt.
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Zuschlagskriterium Nr. 1: "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" 25 %Qualität
In der Datei "Leistungsverzeichnis" sind in den jeweiligen Registern Bewertungskriterien vorgesehen. Gibt der Bieter für das jeweilige Bewertungskriterium in der Spalte E "Ja" an, erhält er hierfür die in der Spalte G genannte Punktzahl. Die im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird in Spalte H angezeigt. Die vom Bieter für alle Bewertungskriterien des "Leistungsverzeichnisses" erzielten Punkte (im Register "0. Bewertungsmatrix" in der Zelle H20) sind die im Zuschlagskriterium Nr. 1 "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" erreichten Bewertungspunkte (gerundet auf zwei Nachkommastellen).
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Zuschlagskriterium Nr. 2: "Usability-Konzept" 10 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Usability-Konzept" wird die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software in zwei verschiedenen Unterkriterien bewertet. "Benutzerfreundlich" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums einschließlich der Unterkriterien bedeutet, dass die Software von den Benutzern (Mitarbeiter der Personalabteilung, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter; für Self-Service-Funktion: alle Mitarbeiter des Landratsamts) intuitiv, effektiv und effizient angewendet werden kann. "Intuitiv" bedeutet, dass die Bedienung der Software für Benutzer selbsterklärend (d.h. ohne Schulung verständlich) ist. "Effektiv" bedeutet, dass der Benutzer sein Ziel erreichen kann. "Effizient" bedeutet, dass das Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreichbar ist. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Usability-Konzept für die nachfolgend genannten Unterkriterien Nr. 1 und 2 nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des in den Unterkriterien genannten Ziels sicherstellt. Unterkriterium Nr. 1: Benutzerfreundlichkeit der Software Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software im o.g. Sinn im Hinblick auf die Aspekte "Benutzerführung", "Anpassungsfähigkeit" und "Design". Der Bieter hat für jeden dieser Aspekte zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die Erreichung dieses Ziels sicherstellt. a. Benutzerführung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software den Benutzer durch die verschiedenen Funktionen führt, inklusive Hilfestellungen bei der Bedienung. b. Anpassungsfähigkeit: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software auf unterschiedliche Nutzeranforderungen (z.B. verschiedene Rollen und Berechtigungen) reagiert und sich den Arbeitsabläufen anpasst. c. Design: Der Bieter hat die Gestaltung der Benutzeroberfläche im Hinblick auf Klarheit und Lesbarkeit zu beschreiben. Unterkriterium Nr. 2: Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung. Der Bieter hat dazustellen, ob und inwiefern die Software auch für mobile Endgeräte optimiert ist und dadurch die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung sichergestellt ist. Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 2" zu beschreiben, wie er das Ziel in dem jeweiligen Unterkriterium im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf (für alle Unterkriterien gemeinsam) einen Umfang von max. 10 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 10 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.
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Zuschlagskriterium Nr. 3: "Projektmanagement-Konzept" 5 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Projektmanagement-Konzept" wird das Projektmanagement des Bieters bewertet. Anforderungen an das Konzept: Der Bieter hat in seinem Konzept nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des nachfolgend genannten Ziels sicherstellt. Ziel des Auftraggebers ist, dass der Auftragnehmer den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zeitpunkt für das Go-Live der Software unter Wahrung der nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarten Kostenschätzung gewährleistet. Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten: Der Bieter muss die für den Auftragsfall geplante Projektorganisation, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten beim Auftragnehmer sowie beim Auftraggeber, nachvollziehbar darstellen. - Meilensteine und Zeitplan: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: Welche konkreten Meilensteine hat er zur Erreichung des Go-Live geplant? Wie erstellt und überwacht er den Zeitplan? - Risikomanagement: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: -- Welche Risiken kann aus seiner Sicht die Einhaltung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Go-Live-Termins gefährden? -- Wie identifiziert, bewertet und mitigiert der Bieter diese Risiken im Auftragsfall? - Kostenmanagement: -- Wie gewährleistet der Bieter im Auftragsfall eine Kostentransparenz für den Auftraggeber? -- Wie stellt der Bieter im Auftragsfall sicher, dass die nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarte Kostenschätzung eingehalten wird? Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 3" zu beschreiben, wie er das Ziel im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf einen Umfang von max. 5 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 5 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 193 Tage nach Fristende
Auftragnehmer P&I Personal & Informatik AGZuschlagswert 640.000 €1 Veröffentlichung
- 21.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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