AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c094dbcf1-2074b5de155e81d1) · Abgerufen am 07.08.2026 14:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/60c6ffed-19ec-477e-a667-55a4b3db5786/

Schulungspaket 1 - BIM-Methoden-Kompetenz

Notice-ID: 60c6ffed-19ec-477e-a667-55a4b3db5786 · Procedure-ID: b6ef3044-75b1-4d46-9729-80fc865ef901

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle, Düsseldorf
Veröffentlicht
29.01.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die für die allgemeine BIM-Methodik notwendigen Schulungen bzw. und Qualifizierungen sind für den Zeitraum von 2026 bis 2031 (4 Jahre + 2 Jahre Verlängerung) kalkuliert. Das Schulungspaket 1 beinhaltet derzeit 4 Schulungsbausteine: Basiswissen - Einstieg und Grundlagen von BIM BIM-Basis-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.1 BIM-Practitioner-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.2/8.3 - Fokus Koordination BIM-Practitioner-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.2/8.3 - Fokus Management

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).