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Vergabe von Leistungen zur Bauleitplanung und von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung zur Erschließung des Baugebiets „Weizenstraße, Raitersaich“ in Roßtal
Markt Roßtal · Roßtal · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe von Leistungen zur Bauleitplanung und von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke einschließl. örtlicher Bauüberwachung zur Erschließung des Baugebiets „Weizenstraße, Raitersaich“ in Roßtal🏆 Ingenieurbüro Christofori und Partner GbR · Heilsbronn
- Ingenieurbüro Christofori und Partner GbR · Heilsbronn
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Ingenieurbüro Christofori und Partner GbR. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans sowie Ingenieurleistungen zur Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen gem. §§ 41 Nr. 1 und 2, 45 Nr. 1 HOAI, Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 gem. §§ 43 Abs. 1, 47 Abs. 1 HOAI, welche im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Weizenstraße Raitersaich“ in Roßtal neu errichtet werden sollen. Das vertragsgegenständliche Baugebiet „Weizenstraße Raitersaich“ ist Bestandteil des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 68 „Weizenstraße Raitersaich“ des Auftraggebers, der das Gebiet im östlichen Bereich des Ortsteils Raitersaich betrifft; das Gebiet liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um Baurecht zu schaffen, ist somit die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans gem. §§ 8 und 9 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans und die damit einhergehende 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurden am 25.07.2022 vom Auftraggeber beschlossen. Durch die Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden, um Wohnbauflächen zu verwirklichen und diese Bauparzellen nach dem Roßtaler Baulandmodell zu veräußern. Zudem sollen die Voraussetzungen für voraussichtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und wasserschutzrechtliche Vorkehrungen, die zur Entwicklung des Baugebietes notwendig sind, sowie Entwicklungsmöglichkeiten für den bestehenden Spielplatz geschaffen werden. Dabei soll der aktuellen Nachfrage an Wohnbauflächen nachhaltig und zukunftsorientiert Rechnung getragen werden. Durch die günstige Lage des geplanten Baugebietes an den ÖPNV (S-Bahn S4), die Raitersaich mit der Metropole Nürnberg verbindet, können die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung erfüllt werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 300 Pkt.
Bewertung der einzureichenden Planungsskizze(n) samt Erläuterungsbericht im Hinblick auf a) Flächensparsamkeit, d.h. mit einer möglichst hohen Nettobaufläche (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten), b) eine kostengünstige Erschließung (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten), c) Gebietsverträglichkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Ortsstruktur (1 bis 5 Punkte, Faktor 20, max. 100 von 500 Punkten). Mit der Abgabe des Honorarangebotes hat der Bieter (eine) Planungsskizze(n) sowie einen (kurzen) schriftlichen Erläuterungsbericht (nicht mehr als 10 Seiten im DINA4-Format) vorzulegen. Eingereichte Planungsskizzen samt Erläuterungsbericht werden – je Bieter – pauschal mit € 3.000,00 netto auf Rechnung vergütet, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Bieter hat ein der Ausschreibung entsprechendes, wertbares Erstangebot und – nach Aufforderung durch die Auftraggeber – weitere vollständige und wertbare Folgeangebote, jeweils mit den geforderten Unterlagen, fristgerecht abgegeben; - der Bieter hat sich aktiv an allen Phasen des Verhandlungsverfahrens beteiligt, insbesondere an allen eingeforderten Verhandlungsrunden. Mit der / den Planungsskizzen und dem schriftlichen Erläuterungsbericht sollen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien mögliche Lösungsansätze des Bieters zu folgenden Vorgaben dargestellt werden: Das Gebiet soll mit Geschosswohnungsbau, Doppel- und Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser beplant werden. Der Markt legt Wert darauf, dass möglichst viel Nettobaufläche entsteht. Die Planung soll gebietsverträglich sein und sich dem städtebaulichem Umfeld anpassen. Mit „Wohnen“ soll nur die Fläche überplant werden, die auch schon im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gekennzeichnet ist. Auf die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Spielplatz und Flächen für die Landwirtschaft gekennzeichnet sind, sollen Ausgleichsflächen, Regenrückhaltung, Spielflächen, usw. entstehen (kein „Wohnen“). Verkehrlich ist das Planungsgebiet über die Kreisstraße FÜ 22 (DTV = 2.474; SV 67; Verkehrsstärke nach BaySiS), die nicht in der Straßenbaulast des Marktes Roßtal liegt, angeschlossen. „Kanal und Wasser“ ist in der Müncherlbacher Str. (FÜ22), in der Ackerstraße und in der Weizenstraße vorhanden. Die Planungsskizze(n) soll(en) mindestens die Verkehrswege, den Anschluss an die FÜ22 und innerhalb der Wohnbauflächen die jeweiligen Gebäudearten aufzeigen werden. Es können auch innovative Ideen zum Umweltschutz (Schonungsgebot Trinkwasser, Schwammstadt usw.) mit dargestellt werden. Die Freileitung auf dem Gebiet muss nicht beachtet werden (wird verlegt). Vor diesem Hintergrund werden die Punkte auf Basis der bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt; - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt; - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt; - 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt; - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt.
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Preis 200 Pkt.
Das zu wertende Honorarangebot wird aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt: - Für den Bebauungsplan wird eine Fläche von 5,7 ha und für die Änderung des Flächennutzungsplanes eine Fläche von 1,27 ha zugrunde gelegt; - Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 800.000,00 EUR für Abwasser und von 450.000,00 für Wasser (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; - Nettohonorar gemäß § 48 HOAI, welches sich aus der Honorarzone II, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten in Höhe eines Betrages von 950.000,00 EUR (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet; - Summe der angebotenen Teilpauschale für die abgefragten besonderen Leistungen; - Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; - Betrag, welcher sich aus der angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt. Das ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktezahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Ingenieurbüro Christofori und Partner GbRZuschlagswert 320.000 €2 Veröffentlichungen
- 16.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 20.01.2025 Auch in TED EU publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.879 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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