AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 09:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/60e15bb9-86e1-4286-b9cb-74b0a7a6c4e0/

Rahmenvertrag für die Lieferung von Gasen

Notice-ID: 60e15bb9-86e1-4286-b9cb-74b0a7a6c4e0 · Procedure-ID: ae404307-ec70-4a22-a819-a8cda618cf50

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Veröffentlicht
02.06.2025
Frist (Submission)
10.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24110000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betreibt im Rahmen der Marktüberwachung ein Abgasprüflaboratorium. Hier werden mittels unabhängigen Rollenmessungen die Abgaskonzentrationen von Fahrzeugen überprüft. Für den Betrieb des Laboratoriums bedarf es verschiedener Gase: • Betriebsgase für die Prüfstände • Gase für Diagnose Checks • Kalibriergase für PEMS/HD-PEMS • Schweißgase • Stickstoff für FTIR Messgerät Zur Deckung des zu erwartenden Gasbedarfs ist vorgesehen, Rahmenverträge für zwei Lose zur Bereitstellung und Wiederbefüllung von Prüfstandgasen und PEMS Gasen zu schließen, die jeweils eine Preisgleitklausel enthalten.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
01.08.2025
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).