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Vergabe von Verpflegungsleistungen für die Grundschulen, Horte und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land
Gemeinde Mühlenbecker Land · Mühlenbecker Land · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKäthe-Kollwitz-Grundschule und Hort Mühlenbecker Land Kids im Ortsteil Mühlenbeck🏆 Sunshine Catering Service GmbH · Hoppegarten
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Los 2 VergebenGrundschule Europaschule am Fließ und Hort Kinderland im Ortsteil Schildow🏆 Sunshine Catering GmbH · Hoppegarten
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Los 3 Vergeben7 Kindertagesstätten und 1 Nebenstelle🏆 Drei Köche GmbH · Berlin
- Drei Köche GmbH · Berlin
- Sunshine Catering GmbH · Hoppegarten
- Sunshine Catering Service GmbH · Hoppegarten
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist als kommunale Gebietskörperschaft gesetzlich und kraft Kitasatzung verpflichtet, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Mittagessen sowie mit Frühstück und Vesper in den Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) der Gemeinde Mühlenbecker Land anzubieten. Darüber hinaus besteht in schulischen Einrichtungen die Nachfrage von Schülern nach einer Mittagessenversorgung auch außerhalb einer Betreuung in Kindertagesstätten. Dafür ist von der Gemeinde Mühlenbecker Land laut § 113 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Sorge zu tragen. Zu versorgen sind insgesamt 8 Kindertagesstätten und 2 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land. Die Versorgung ab 01.01.2026 soll für die Mittagsversorgung in den Schulen sowie die Ganztagsverpflegung in den Kindergärten und die Verpflegung mit Frühstück und Vesper in den Horten beginnen. Die Leistungsausschreibung ist aufgeteilt in insgesamt 3 Lose. Die einzelnen Lose umfassen mehrere Einrichtungen.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Bei der Preisbewertung Grundschule können maximal 60 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Preisbewertung werden die folgenden Kosten berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer maximal 55 Wertungspunkte b) Summe Netto-Preis Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer mit maximal 5 Wertungspunkten. Die sich ergebenden Kosten werden wie folgt gewertet: Preis a): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweilige Maximalpunktzahl (hier also 55 Wertungspunkte). Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis b): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 5 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Bei der Preisbewertung Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) können maximal 60 Wertungspunkte erreicht werden. Bei der Preisbewertung werden die folgenden Kosten berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer maximal 25 Wertungspunkte. b) Summe Preis für Frühstück und Vesper (incl. Ganztags-Getränkeversorgung) pro Tag und Teilnehmer maximal 30 Wertungspunkte c) Summe Netto-Preis Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer mit maximal 5 Wertungspunkten. Die sich ergebenden Kosten werden wie folgt gewertet: Preis a): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweilige Maximalpunktzahl (hier also 25 Wertungspunkte). Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis b): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 25 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte. Preis c): Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält 5 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer als der günstigste Preis ist, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die 100 % oder mehr als 100 % teurer sind als der jeweils für den Auftraggeber günstigste Preis, erhalten null Wertungspunkte.
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Saisonalität und Regionalität 20 %Qualität
Der/ Die Bieter hat mit seinem Angebot Musterspeisepläne für einen Zeitraum von 4 Wochen für jede Jahreszeit (insgesamt 4) einzureichen. Jeder Musterspeiseplan soll dabei 3 Menülinien (DGE-Mischkost, Gesunde Mischkost Regional, ovo-lacto-vegitabilen Kost) für eine Kita inkl. Krippe vorsehen. Bewertet werden dabei als Unterkriterien Aspekte wie die Zielgruppenorientierung des Speiseplans (verständliche, altersgerechte Darstellung der Menüs, altersgerechte Ausrichtung der Speisen), die Verwendung von saisonalem Obst und Gemüse sowie das Angebot regionaler Speisen sowie der Abwechslungsreichtum in der Menügestaltung. Die Wertung erfolgt anhand der nachfolgenden Unterkriterien: a) Zielgruppenorientierung des Speiseplans - Bewertet werden hierbei die verständliche, altersgerechte Darstellung der Menüs und die altersgerechte Ausrichtung der Speisen. b) Verwendung von saisonalem Obst und Gemüse - Positiv wird ein Speiseplan insbesondere bewertet, wenn die Saisonalität erkennbar ist. Dabei wird auch berücksichtigt, in welchem Umfang dies geschieht. c) Angebot regionaler Speisen - Positiv wird ein Speiseplan insbesondere bewertet, wenn außerhalb der Menülinie 2 (DGE-Mischkost regional), sich auch in den anderen Menülinien regionale Speisen wiederfinden. Dabei wird auch berücksichtigt, in welchem Umfang dies geschieht. d) Abwechslungsreichtum - Bewertet wird, inwieweit sich die Speisen in einem Zyklus von 4 Wochen für jede Jahreszeit (insgesamt 4) und in welchem Umfang wiederholen bzw. wie selten Wiederholungen innerhalb des Zyklus vorgesehen sind. Die Bewertung der Saisonalität und Regionalität erfolgt anhand der Unterkriterien mit folgenden Wertungsstufen: Für jedes Unterkriterium können maximal 5 Wertungspunkte vergeben werden. 5 Punkte erhält der Bieter, wenn die Anforderungen zum Unterkriterium in besonderem Maße erfüllt, 4 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium erfüllt, 3 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium gut aber nur teilweise erfüllt, 2 Punkte erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium nur teilweise erfüllt, 1 Punkt erhält der Bieter, wenn er die Anforderungen zum Unterkriterium nur mangelhaft erfüllt, 0 Punkte, wenn die Anforderungen zum Unterkriterium nicht erfüllt werden. Im Ergebnis können maximal 20 Wertungspunkte erreicht werden.
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Versorgungskonzeptes 20 %Qualität
Das mit dem Angebot einzureichende Versorgungskonzept soll Folgendes enthalten: a) Darstellung des allgemeinen Versorgungskonzeptes anhand eines exemplarischen vierwöchigen Speisenplanes sowie die Darstellung der Frühstück-und Vesperversorgung. Dabei ist auf folgende Kriterien einzugehen: - Art und Weise der Herstellung der Speisen, - Aussagen über Produktverwendung und -verarbeitung, - Aussagen über die Bezugsquellen bzw. über die Herstellung, - Aussagen über den Ort und die Zeit der Speisenzubereitung, - Aussagen darüber, welche abschließenden Arbeiten der Zubereitung vor Ort erfolgen können, - Aussagen über die Koch- also Herstellungszeiten und den Transport der Speisen, - Lieferzeiten zu den einzelnen Leistungsorten, - Art und Weise der Essenausgabe, - Wie wird der Vor-Ort-Kontakt zwischen Kindertagesstätten/Schulen und Versorger organisiert? - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? - In welchen Umfang kann Reserveessen für sog. Spätentscheider angeboten werden? - In welcher Form und Diversität kann individuelle Kost wie beispielsweise Schonkost, Allergiker Kost oder Kost für Diabetiker angeboten werden? - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? (Mittag sowie Vesper/ Frühstück) b) Darstellung des Konzeptes zur Verwendung von Fleisch- und Fleischerzeugnisse aus zertifizierter artgerechter Tierhaltung c) Darstellung der Umsetzung ökologischer Aspekte im Versorgungskonzept d) Angaben zum eingesetzten Personal und zur Sicherstellung ausreichender Schulungsmaßnahmen e) Angaben zum Gesundheits-, Lebensmittel- und Hygienekonzept f) ggf. Darstellung von Sonderaktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise g) Angaben zum Qualitäts-, Beschwerde- und Hygienemanagement Besonderes Gewicht legt der Auftraggeber bei der Darstellung des allgemeinen Versorgungskonzeptes (s.o. lit.a) auf die nachfolgenden Gesichtspunkte: - Die Darstellung, wie bei Menülinie 1 die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards gewährleistet wird. Dabei wird besonders positiv bewertet, wenn der Bieter - ein DGE-Zertifizierung für mindestens eine Menülinie oder - sogar eine DGE-Premiumzertifizierung für mindestens eine Menülinie oder - eine vergleichbare Zertifizierung für mindestens eine Menülinie hat. Das entsprechende Zertifikat ist in Kopie beizulegen. Bei einer vergleichbaren Zertifizierung ist der Zusammenhang darzustellen. - Zulässiges Verpflegungssystem ist das Warmverpflegungssystem (sog. Cook & Hold System). Das bedeutet, dass das Essen täglich in der/den Produktionsküche(n) des/der künftigen Auftragnehmer(s) frisch gekocht und im gegarten, warmen Zustand in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Wegen zu den Einrichtungen transportiert und dort zügig an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben wird. Die Warmhaltezeit darf 180 Minuten nicht überschreiten. Die Warmhaltezeit ist definiert als der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Herstellung einer Speise und der Essensausgabe an den letzten Tischgast in der jeweiligen Einrichtung. Für gegartes Gemüse und kurz gebratene Komponenten beträgt die maximale Warmhaltezeit 120 Minuten. Ein Angebot, das diesen Anforderungen nicht entspricht, wird ausgeschlossen. Warme Speisen sind im Zeitraum zwischen Herstellung und Ausgabe im Regelfall zwischen 70 und 80 °C Warmhaltetemperatur vorzuhalten, soweit dies die Qualität und den Nährwert der Speisen nicht beeinträchtigt. Eine Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von 65 C darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Um zu gewährleisten, dass die als verbindliche Mindestanforderung vorgegebene Warmhaltezeit von max. 180 Minuten im täglichen Belieferungsbetrieb auch tatsächlich eingehalten wird, erwartet der Auftraggeber im allgemeinen Versorgungskonzept schlüssige Angaben insbesondere zu folgenden Gesichtspunkten: - Wo ist/sind die Produktionsküche(n)? Wie lang sind die Wege von der/den Produktionsküche(n) zu der/den zu beliefernden einzelnen Einrichtungen? - Wann beginnt der tägliche Koch- bzw. Herstellungsprozess in der/den Produktionsküche(n)? - Wann ist der Kochprozess abgeschlossen und wann beginnt die Auslieferung? - Wie sind die Transportzeiten von der Produktionsküche zu der/den zu beliefernde(n) Einrichtung(en)? - Wie wird sichergestellt, dass keine Verspätungen auftreten? Hierzu ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen, das sowohl Aussagen zu der Fahrzeugausstattung des Bieters als auch zu der Personalausstattung als auch zu den organisatorischen Abläufen enthält. - Welches Personal wäre für die Zubereitung der Speisen zuständig? Welche Personen (Anzahl, Qualifikation) wären für die Ausgabe zuständig? Wie wird für den Krankheitsfall von Ausgabekräften vorgesorgt? Besondere Gewichtung wird ebenfalls auf die Darstellung zur Umsetzung der Verpflegung von Kindern unter 3 Jahren gelegt soweit dies für das Los relevant ist. Das Versorgungskonzept (ohne Speisenpläne) soll insgesamt einen Umfang von zwanzig DIN A4-Seiten (Schriftgröße mindestens 11 P.) nicht überschreiten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Frist gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) Drei Köche GmbH · Sunshine Catering GmbH · Sunshine Catering Service GmbHZuschlagswert 4.254.589 €1 Veröffentlichung
- 10.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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