Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 9.3.2023 bis 8.3.2026, c) Leistungen und d) Leistungserbringer sowie e) der Auftragswert. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenz muss mindestens auf einen der Zeiträume vom 9.3.2023 bis 8.3.2024 oder 9.3.2024 bis 8.3.2025 oder 9.3.2025 bis 8.3.2026 bezogen sein, c) die Mindestreferenz muss mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Client Installation (Life Cycle Management), zentrale Druckerverwaltung, Inventur und Dokumentation von IT Assets, Servicedesk d) die Mindestreferenz muss mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein sowie e) die Mindestreferenz muss jeweils den Auftragswert angeben. Die Mindestreferenz wird - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 5 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.