AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 08:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/60e91f7f-1da2-4196-acec-6cd85896a7f2/

Vermögensverwaltungsmandat - Los 1: Aktien Welt ex Europe, nachhaltig - Los 2: Aktien Welt Small Caps, nachhaltig - Los 3: Aktien Emerging Markets, nachhaltig

Notice-ID: 60e91f7f-1da2-4196-acec-6cd85896a7f2 · Procedure-ID: 6a5ee8b4-0689-4aa2-9ce1-ecd55a1f90c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
07.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,3 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Brocken-Fonds besteht aus 10 Segmenten, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 21 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und der „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung. Es wird je Los ein Vermögensverwaltungsmandat vergeben. Los 1 - Aktien Welt ex Europe, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 400 Mio. Los 2 - Aktien Welt Small Caps, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 150 Mio Los 3 - Aktien Emerging Markets, nachhaltig Startvolumen (ca.) Total EUR 150 Mio. Die Vergabe erfolgt losweise, Teilnahmeanträge/Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinien Lose 1 - 3.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).