AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KONVWB-OG-2026-Möbel
Stammdaten
- Auftraggeber
- IHK Südlicher Oberrhein BGA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein, Freiburg
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- Frist (Submission)
- 21.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätzter Wert
- 420.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beschaffung von Möblierung für Schulungsräume (Tische, Stühle, Drehstühle, mobile Präsentationsboards, mobile Ausbewahrungscontainer) sowie Schließfächerschränke
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Multifunktionstische
- Geschätzter Wert
- 100.000 €
Los 2 — Staffeltische
- Geschätzter Wert
- 190.000 €
Los 3 — Vierfußstühle
- Geschätzter Wert
- 57.000 €
Los 4 — Drehstühle
- Geschätzter Wert
- 33.800 €
Los 5 — Mobile Präsentationsboards
- Geschätzter Wert
- 25.800 €
Los 6 — Mobile Container für Moderationsmaterial
- Geschätzter Wert
- 8.800 €
Los 7 — Schließfächerschränke
- Geschätzter Wert
- 3.800 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 5 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).