AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bb333fed5-49b1d74b4d615952) · Abgerufen am 07.08.2026 06:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/614686b8-78ec-4154-934d-5bc96e8dba61/

Sportstättenrevision - Inspektionsleistungen und Sportgerätewartungen

Notice-ID: 614686b8-78ec-4154-934d-5bc96e8dba61 · Procedure-ID: 2ff0cb99-50ee-4b9a-8321-e62616bacd07

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle, Speyer
Veröffentlicht
23.01.2026
Frist (Submission)
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
866.850 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die jährliche Sportstättenrevision. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung von jährlichen Sicherheitsüberprüfungen / Inspektionen der Sportgeräte in den stadteigenen Turn- und Sporthallen (inklusive einer Judohalle), Gymnastikräumen, einem Kraftraum sowie Boulderraum.

Lose

2 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz: , Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).