AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E33731973) · Abgerufen am 24.08.2026 12:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/61509ccb-ccdb-46fb-a4f1-7a82c641d61d/

Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten der Nutzergemeinschaft Wissenschaftspark Albert Einstein und das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung

Notice-ID: 61509ccb-ccdb-46fb-a4f1-7a82c641d61d · Procedure-ID: 5bbac7d4-3702-46e0-b730-c79af358a759

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Stammdaten

Auftraggeber
GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung, Potsdam
Veröffentlicht
12.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Belieferung von ca. 11,5 Mio. kWh bis 12,5 Mio. kWh an 16 Abnahmestellen. Die Beschaffung der Energie erfolgt mit Standardhandelsprodukten und Spotmarkt. Eine inkludierte PPA Lieferung an 4 Abnahmestellen ist gewünscht und wird über einen Wertungsvorteil berücksichtigt. Die Lieferantin kann eigene PPA-Mengen (as produced) anbieten. Es ist eine frühe Eindeckung vorgesehen. Die Regelenergie und das Netzmanagement übernimmt die Lieferantin.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
17 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).