Vergeben Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung Cloud-Umgebung-OpenStack

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer B1 Systems GmbH
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 16.400.000 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 23.03.2026

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist eine Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützung für eine private Cloudinfrastruktur auf Basis von OpenStack und Ceph.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvereinbarung Cloud-Umgebung-OpenStack
  • Preis 100 %

    Der Preis ist zu 100 Prozent entscheidend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer B1 Systems GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 16.400.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 24.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 80 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 226.900 €
Median 490.038 €
Oberes Quartil 1.474.704 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum · Erfurt

vergabe@tlrz.thueringen.de
000

16.400.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer TLRZ-V-25-055
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Erfurt, Thüringen
Veröffentlicht 24.03.2026
CPV-Codes (5) 72250000 · IT-Dienstleistungen
72000000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
72263000 · IT-Dienstleistungen
72265000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,7 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Erfurt, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 4 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
B1 Systems GmbH · Vohburg a.d.Donau

Auftragnehmer (?)
B1 Systems GmbH
Vertrag 23.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 59.259 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.875 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

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Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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