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Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb) - BvA
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)🏆 wer denkt was GmbH · Darmstadt
- wer denkt was GmbH · Darmstadt
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: wer denkt was GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg plant für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" die Entwicklung eines Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte "Digitale(n) Insel-Umzugs-Manager(s)" (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "Digitale Insel-Umzugs-Manager" (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich primär an zukünftige EinwohnerInnen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren". Sein Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Der Eingang von Bieterfragen und deren Beantwortung (vgl. die veröffentlichten Verfahrensinformationen) hat es erforderlich gemacht, die Angebotsfrist zu verlängern.
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✏️ Änderung
Bisher war die Abgabe von Angeboten nur auf ein Los vorgesehen. Um den Bietern die Möglichkeit zu geben auf beide Lose ein Angebot abgeben zu können, wird diese Anforderung gestrichen. Allerdings liegt der Aufgabe des Product Owners (Los 1) eine Kontrollfunktion bzw. Überwachung des Projektes inne, so dass ein Zuschlag auf beide Lose nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls dieser bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen (Aufforderung zu Angebotsabgabe) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 0,5 %
Preis siehe Anlage 2 -Leistungsverzeichnis und Preisblatt
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Leistung 0,5 %Qualität
Leistung siehe Anlage 2 -Leistungsverzeichnis und Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 12. Vergabenachprüfstelle Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-4542 Fax: 0431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 05.06.2025 Der Eingang von Bieterfragen und deren Beantwortung (vgl. die veröffentlichten Verfahrensinformationen) hat es erforderlich gemacht, die Angebotsfrist zu verlängern. · in TED EU + oev
- Frist 05.06.2025 Bisher war die Abgabe von Angeboten nur auf ein Los vorgesehen. Um den Bietern die Möglichkeit zu geben auf beide Lose ein Angebot abgeben zu können, wird diese Anforderung gestrichen. Allerdings liegt der Aufgabe des Product Owners (Los 1) eine Kontrollfunktion bzw. Überwachung des Projektes inne, so dass ein Zuschlag auf beide Lose nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls dieser bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. · in TED EU + oev
- Frist 27.05.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer wer denkt was GmbH1 Veröffentlichung
- 02.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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