AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 08:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/619ae4ea-b0d8-4fbe-80ec-fa535a319fac/

2026-53 Los 5 Sanierung BV Bochum Schadstoffsanierung

Notice-ID: 619ae4ea-b0d8-4fbe-80ec-fa535a319fac · Procedure-ID: 4b35f184-198d-42c3-b033-4e8643f1cadc

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Veröffentlicht
24.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vorgesehen ist der Teilumbau / die energetische Modernisierung des Gebäudes an der Universitätsstraße 78 in Bochum. Für den Rückbau / die Sanierung der Teilbereiche wurde zur Planungssicherheit und Kostenoptimierung durch die Consulting-Büro Frieg GmbH, Bochum (CBF) in Abstimmung mit dem Architekturbüro eine orientierende Schadstoffbegutachtung durchgeführt . Auf Grundlage der Ergebnisse und der durch den Planer zur Verfügung gestellten Grundrisspläne wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Grundlage dient. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung zu Los 5 verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.08.2026
Ende
01.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).