AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/619c78d9-8db0-4cb7-85de-2b02dc1ed6f3/

Tischlerarbeiten

Notice-ID: 619c78d9-8db0-4cb7-85de-2b02dc1ed6f3 · Procedure-ID: 06f6f77b-1345-4c32-bb77-0f0ef0c12ad7

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin, Berlin
Veröffentlicht
18.06.2025
Frist (Submission)
22.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45216110 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
5.720.317 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Denkmalgerechte, energetische Runderneuerung der Fensteranlagen am Rathaus Wedding. Die Arbeiten finden unter laufenden Betrieb und besonderen Anforderungen an die Ablaufplanung statt. Nebenleistungen zur Baustelleneinrichtung, Maler- und Putzarbeiten sind Bestandteil der Gesamtleistung. - 471 Stück Fensteranlagen komplett ausbauen, werkstattseitig runderneuern und wieder neu einbauen - 1400 m2 Arbeits- und Schutzrüstung im Innenhof (Handtransport) - 10760m2 Baufeinreinigung der Bodenflächen - 2460m2 Baufeinreingung der Fensterflächen - 471 Stück denkmalgerechte Dokumentation der Fensterbearbeitung

Vertragslaufzeit

Beginn
06.10.2025
Ende
17.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).