AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 18:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/61bc6ffd-7503-4feb-b60d-6ec197227d57/

SuS26001 Beförderung von Inklusionskindern an 17 Schulen in Karlsruhe

Notice-ID: 61bc6ffd-7503-4feb-b60d-6ec197227d57 · Procedure-ID: c5bd38a9-e8c5-4cc5-a9a9-cf65b2149152

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
05.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Personenbeförderungsleistungen von Schulkindern im Rahmen der inklusiven Beschulung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe. Es handelt sich um Beförderungen von SchülerInnen folgender Einrichtungen: a. Heinrich-Köhler-Schule b. Augustenburg Gemeinschaftsschule c. Werner-von-Siemens-Schule d. Grundschule Beiertheim e. Marylandschule f. Grundschule Wolfartsweier g. Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule h. Südendschule i. Leopoldschule j. Sophie-Scholl-Gemeinschaftsschule k. Grundschule Bulach l. Adam-Remmele-Schule m. Lessing Gymnasium n. Realschule Rüppurr o. Bismarck Gymnasium p. Gymnasium Neureut q. Anne-Frank-Gemeinschaftsschule von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück. Die Schülerbeförderungsleistungen sind, je nach Losbeschreibung, durch den Einsatz eines Personenkraftwagens, Elektro-Personenkraftwagens, Rollstuhlfahrzeugs oder Kleinbusses (9-Sitzer) zu erbringen. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: • Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. • WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9. März 2012, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags. Die Schülerbeförderungsleistungen werden zunächst für ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen am 14. September 2026 und enden am 28. Juli 2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr bis längstens zum 24. Juli 2030 möglich. Der Vertrag gilt automatisch um ein Schuljahr verlängert, wenn bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres keine schriftliche Kündigung zum Schuljahresende durch den Auftraggeber erfolgt.

Lose

17 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
01.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (9)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).