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Beratungsleistungen für das Format Digi-Expert-kommunal für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden · Hessen · Landesbehörde
Angebote bis 15.10.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten. Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden. Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesp
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Beratungsleistungen für das Programm Digi-Expert-kommunal zur Unterstützung der digitalen Transformation.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, was eine differenzierte Angebotsstrategie erfordert.
- Bieter müssen spezifische Referenzen im Bereich der IT-Beratung oder Digitalisierungsberatung für den öffentlichen Sektor vorlegen.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren, das eine präzise Einhaltung der formalen Anforderungen an die Eignungsnachweise zwingend voraussetzt.
Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation schreibt Beratungsleistungen für das Format Digi-Expert-kommunal in zwei Losen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Grundlagen der digitalen TransformationGeschätzter Wert 983.200 €
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Los 2 Technische Umsetzung/konkrete AnwendungenGeschätzter Wert 1.274.800 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 70 %Qualität
Erfahrung
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bieter, die noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorweisen können, machen Angaben zu den Geschäftsjahren seit der Gründung bzw. Tätigkeitsaufnahme. Besteht das Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr, ist anstelle eines abgeschlossenen Geschäftsjahres der voraussichtliche Umsatz (Prognose) für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund (z. B. bei einem jungen Unternehmen) auch diese Angaben oder die geforderten Umsatzzahlen nicht beibringen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage anderer, von der Vergabestelle als geeignet angesehener Unterlagen (z. B. Bankauskunft, Finanzierungsnachweise) belegen (Datei "A 08 Umsatzzahlen Lose 1-2").
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen pro Los (Dateien "A 08 Referenzen Los 1", "A 08 Referenzen Los 2") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Maßgeblich ist, dass die wesentlichen Leistungen in den letzten drei Jahren vor dem Stichtag erbracht wurden. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: • Jede Referenz muss eine Beratungsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB beinhalten • Zu folgenden Themen muss in der Gesamtschau aller eingereichten Referenzen des jeweiligen Loses jeweils in mindestens einer Referenz beraten worden sein (Eine Referenz kann auch mehrere oder alle Themen umfassen). o Los 1: Digitalstrategie, Projektmanagement, Changemanagement, Digitale Daseinsvorsorge, Bürgerbeteiligung, o Los 2: Open Source, Bewertung von Fachverfahren, Cloud-Lösungen, Datenplattformen, KI in der Verwaltung, KI in der Daseinsvorsorge Smarte Bewässerung, Smart Lighting, Smart Traffic, Digitales Abfallmanagement, Digitaler Zwilling Die Referenztabellen sind für jede Referenz lückenlos auszufüllen. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Soweit das Unternehmen noch keine oder nicht ausreichend eigene Referenzen hat, weil es erst vor kurzem gegründet wurde, besteht die Möglichkeit, anstatt Unternehmensreferenzen persönliche Referenzen der für die Ausführung konkret vorgesehenen Teammitglieder aus früheren Tätigkeiten einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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Geschätzter Wert 2.258.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 15.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.109 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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