AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 17:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/61f0ec50-d4aa-45a9-b125-e9aad1e14c3f/

Planungsleistungen, Technische Ausrüstung

Notice-ID: 61f0ec50-d4aa-45a9-b125-e9aad1e14c3f · Procedure-ID: 4469f6fd-2490-4fce-b5cf-ec250efaca28

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
05.02.2025
Frist (Submission)
11.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

2017 hat das RAW als Veranstalter für das Oktoberfest auf der Theresienwiese durch das KVR die Auflage bekommen, eine Beschallungsanlage zur Besuchersteuerung und zur Evakuierung im Katastrophenfall zu errichten. Die Anlage wird gemietet und besteht aus einer Zentrale mit kabelgebundenen Lautsprechern, die auf dem Oktoberfest verteilt sind. Es findet jährl. nach der Montage eine TÜV-Abnahme statt. Nach dem Oktoberfest wird die Anlage demontiert. Für diese Anlage werden Planungsleistungen für Elektrotechnik nach HOAI §§ 53 ff. für die LPH 3 - 8 benötigt, die in einem auf 4 Jahre befristeten Rahmenvertrag vergeben werden sollen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).