AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 22:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/61fc0976-bf52-47cd-9033-e3cd6ffbf2d5/

Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer für das Schuljahr 2026/2027 ff.

Notice-ID: 61fc0976-bf52-47cd-9033-e3cd6ffbf2d5 · Procedure-ID: 7a43e117-d60c-4fa3-8db4-831e6bfe29aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Waldrach
Veröffentlicht
14.03.2026
Frist (Submission)
16.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer für das Schuljahr ab dem 01.08.2026 bis einschließlich 31.07.2028 (Schuljahr 2026/2027 und Schuljahr 2027/2028) mit einer Verlängerungsoption von einem Schuljahr (Schuljahr 2028/2029) - Grundschule Gusterath/Pluwig - Grundschule Osburg - Grundschule Mertesdorf-Kasel - Grundschule Farschweiler - Grundschule Schöndorf

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).