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Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Stadtwerke Ratingen GmbH · Ratingen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen KundenserviceleistungenRahmen 3.476.808 €🏆 Capita ENERGIE Service GmbH · Krefeld
- Capita ENERGIE Service GmbH · Krefeld
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Capita ENERGIE Service GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Die abgefragten Angaben waren im Vordruck 09 jeweils direkt neben das für das jeweils maßgebliche Unterkriterium vorgesehene Feld einzutragen. Es war nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese wurden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es war ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgte keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgte nicht. Die Konzepte mussten als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. In dem Konzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Erfahrung (= Berufspraxis) mit vergleichbaren Leistungen unter Einsatz der Wilken ERP-Software P/5 35 % (= 35 Punkte) - Erfahrung (= Berufspraxis) mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der Energiewirtschaft 35 % (= 35 Punkte) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wurde zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhielt/ erhielten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhielten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendete die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Niedrigster Preis 30 %Preis
Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Es war ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto und brutto) anzugeben, der sämtliche Leistungen nach der ausgeschriebenen EVB-IT Rahmenvereinbarung abdeckt und für alle Tätigkeiten in Bezug auf die Grundleistungen (Grundlast) und die Zusatzleistungen (Spitzenlast) gleichermaßen gilt. Der Tagessatz war unter Berücksichtigung der angegebenen Schätzmenge auf Basis einer täglichen Netto-Arbeitszeit (montags bis freitags, ausgenommen Wochenende und gesetzliche Feiertage in NRW) von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte im Einzelfall mehr oder weniger als acht Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. Der angegebene Tagessatz schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. Für die Wertung des Angebotspreises war ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Tagessatz für einen Personentag maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhielt die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Bruttopreis pro Personentag dividiert durch den Bruttopreis pro Personentag des jeweils betrachteten Bieters.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Capita ENERGIE Service GmbH1 Veröffentlichung
- 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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