AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=760818) · Abgerufen am 12.10.2026 17:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/624d7f3a-9b62-4a0b-a6f1-e780b2734d80/

Technische, redaktionelle sowie inhaltliche Betreuung und Gestaltung des bestehenden datenbankgestützten Internetportals „Contergan-Infoportal“, der Pflege und Wartung des Portals sowie die Zweitaufbereitung der Themen für die breite Öffentlichkeit sowie der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Conterganstiftung

Notice-ID: 624d7f3a-9b62-4a0b-a6f1-e780b2734d80 · Procedure-ID: b48c0c7a-561d-4547-bba1-1f2a1f272bd6

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Stammdaten

Auftraggeber
Conterganstiftung, Köln
Veröffentlicht
26.03.2025
Frist (Submission)
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72415000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Conterganstiftung beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die technische, redaktionelle sowie inhaltliche Betreuung und Gestaltung des bestehenden datenbankgestützten Internetportals „Contergan Infoportal“, der Pflege und Wartung des Portals sowie die Zweitaufbereitung der Themen für die breite Öffentlichkeit zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).