Herforder Straße Radschnellweg Öffentlichkeitsbeteiligung und Projektkommunikation
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld plant die umfassende Umgestaltung der Herforder Straße auf der Gesamtstrecke zwischen der Zimmerstraße und der Stadtgrenze. Das Vorhaben ist der Bielefelder Teil des zukünftigen Radschnellwegs OWL 2.0-Segments zwischen Bielefeld und Herford. Der Radschnellweg OWL 2.0 soll eine durchgängige, leistungsfähige Radverkehrsverbindung von Rheda-Wiedenbrück über Gütersloh und Bielefeld bis nach Herford ermöglichen und an den RS 3 in Richtung Minden anschließen. Die Herforder Straße ist in den kommunalen, regionalen und regiopolen Radverkehrskonzepten als Achse der höchsten Netzkategorie eingestuft und stellt eine zentrale Entwicklungsroute für den Radverkehr dar. Das Projekt besitzt eine herausgehobene Bedeutung sowohl für den Radverkehr als auch für den Kfz-Verkehr. Stadtauswärts übernimmt die Strecke abschnittsweise die Funktion der Bundesstraße B 61 und verbindet das Oberzentrum Bielefeld mit dem Mittelzentrum Herford. Gleichzeitig ist durch den künftigen Anschluss der L 712n an die A 2 von steigenden Verkehrsmengen auszugehen, sodass flankierende verkehrsmodellgestützte Untersuchungen und Abstimmungen mit externen Fachplanungen erforderlich sind. Die Umsetzung des Gesamtprojekts erfolgt abschnittsweise. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich entlang der Herforder Straße deutlich und prägen die Schwerpunkte der Kommunikation und Beteiligung. Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument "Information zum Leistungsgegenstand" zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Stadt Bielefeld sucht Dienstleistungen für Öffentlichkeitsbeteiligung und Projektkommunikation im Rahmen der Umgestaltung der Herforder Straße zu einem Radschnellweg.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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