Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler: Landschaftsbauarbeiten
KI Vergabe von Landschaftsbauarbeiten für Parkanlagen, spezifisch für den Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Stadt Itzehoe · Itzehoe · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Herstellen eines künstlichen Wasserlaufs mit Freianlage (Promenade, Spielbereich,
hochwertige Aufenthaltsflächen, Pflanzbereiche, Baumneupflanzungen)
Los 1: Wasserbau / Garten- und Landschaftsbau
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die Beschreibung der einzureichenden Unterlagen "Gesteinsmuster" lautete bisher wie folgt: "Bieter deren Angebote nach Prüfung der Unterlagen für eine Beauftragung in Frage kommen, können durch den AG aufgefordert werden Mustersteine vorzulegen, welche die angebotenen Gesteinsvarietäten in Hinblick auf die Bearbeitungen und das Erscheinungsbild repräsentativ belegen. Die Mindestgröße für einzelne Mustersteine beträgt 20x15cm. Nach Aufforderung durch den AG, hat der Bieter die zuvor genannten Mustersteine, innerhalb von 14 Kalendertagen vorzulegen. Der Bieter hat alle Gesteinsmuster auf der Unterseite oder auf den Seitenflächen dauerhaft zu kennzeichnen, so dass eine Zuordnung jederzeit möglich ist. Mustersteine und Musterflächen sind vom Bieter auf Anforderung kostenlos zur Verfügung zu stellen und werden vom Auftraggeber nicht gesondert vergütet. Mustersteine werden durch den AG nicht zurückgegeben." Bei der Frist von 14 Kalendertagen handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Die Gesteinsmuster sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Dies ist auch dem Leistungsverzeichnis (S. 224/225) zu entnehmen.
Die Angebotsfrist wurde um eine Woche, bis zum 07.09.2026 um 10.00 Uhr, verlängert, um somit allen Bietern ausreichend Zeit zu geben, die Änderungen des Leistungsverzeichnisses vom 18.08.2026 in der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Alle weiteren Fristen wurden analog angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
eu-funds
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
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