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Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk: 21 Bodenbelagarbeiten
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 06.10.2026, 09:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
Mit dem Neubau der Anne-Frank-Realschule plus wird der Schulcampus in 56410 Montabaur mit Landesmusikgymnasium, dem Mons-Tabor-Gymnasium sowie der Heinrich Roth-Schule um einen vierten Baustein erweitert. Für den Neubau steht der kreiseigene Sportplatz zur Verfügung. In dem geplanten, zweigeschossigen Gebäude mit zwei großzügigen Innenhöfen wird in einem Teilbereich die Musikschule integriert werden. Der geplante "Eingangshain" soll durch freie Baumgruppen und Sitzgelegenheiten ebenso wie der großzügige Pausenhof zum Verweilen einladen. Das Zusammenwirken an der Anne-Frank-Realschule plus Montabaur ist geprägt von Respekt und Toleranz. Diese Lernatmosphäre soll durch modern ausgestattete Klassenräume und zukunftsfähige Lernmodelle nun auch bautechnisch ergänzt werden. Zudem ist die Aula zentral im Gebäude positioniert und kann als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Die Holz-Hybrid-Bauweise spiegelt den Nachhaltigkeitsgedanken wieder.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Das der Ausschreibung mit Auftragsbekanntmachung vom 17.08.2026 zugrundeliegende Leistungsverzeichnis enthält in den Positionen 3.10 und 3.20 einen wesentlichen Teil der zu erbringenden Leistung und beschreibt dort die geforderten Bodenbeläge. Da sich die Positionen nur in Hinblick auf die Rutschfestigkeit unterscheiden, erlauben wir uns nachfolgend die betroffene Position zusammen zu betrachten. Die ersten beiden Absätze der Position beschreiben ausschließlich die gewünschten technischen Eigenschaften, wie folgt: "Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874 Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5/1,2, Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche glatt, beschichtungs- und lackfrei, geeignet für unverfugte Verlegung, Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar),sonstige technische Eigenschaften gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet, unverfugte Verlegung, vollflächig kleben," Der dritte Absatz beschreibt die gewünschten optischen und gestalterischen Eigenschaften, so wie sie im Materialkonzept des der Ausschreibung zugrundeliegenden Neubaus mit allen umliegenden Materialien geplant und vorgesehen sind: "Grundfarbe: NSC S 2020-G80Y, Lichtreflexionsgrad (LRV) (Y10-value) = 50,73 Kontrastierte Granulateinstreuung, dreifarbig, hellgrün/beige/braun, Oberflächenanteil der kontrastierten Einstreuung 30%" Bei den gestalterischen Beschreibungen soll es sich nicht um "exakte" Vorgaben, sondern um Richtwerte handeln. Ebenso soll es sich bei der Angabe "Noraplan Signa 7060" oder gleichwertig" nicht um eine Einschränkung auf ein einzelnes Farbmuster eines einzelnen Herstellers handeln, sondern lediglich auf das gewünschte optische Erscheinungsbild verwiesen werden. Dies erklärt sich aus unserer Sicht auch aus dem Umstand, dass in der Bemusterungsposition Pos. 1.10 hervorgeht, dass "3 x Flächenmuster Kautschuk (Farbabstufungen grün, "noraplan Signa Farbe 7060" o. gleichwertig)" vorzulegen sind. Die vorgenannten spezifischen Leistungsvorgaben sind mithin im vorliegenden Fall durch den Auftragsgegenstand gem. § 7 EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A gerechtfertigt. Bei dem zugrundeliegenden Neubau handelt es sich um einen Schulneubau in nachhaltiger Bauweise und mit einem aufeinander abgestimmten Farb- und Gestaltungskonzept. An die zu verbauende Produkte sind daher besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Standfestigkeit zu stellen. Der Boden ist im Zuge seiner Nutzungsdauer einer erheblichen Beanspruchung, insbesondere durch herumtobende Kinder in ausreichend großer Zahl ausgesetzt und muss dieser dauerhaft standhalten können. Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelags während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung vorgeschrieben. Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung nach EN 16165 muss durch die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelags erreicht werden. Das Leistungsverzeichnis wurde unter Abwägung dieser Kriterien überarbeitet und die mit Stand der Auftragsbekanntmachung geforderten Leistungsspezifikationen nunmehr weitergefasst. Hierzu werden wir der Ausschreibung ein neues Leistungsverzeichnis zu Grunde legen, in der es inhaltliche Änderungen zu den betroffenen Leistungspositionen geben wird. In den Positionen 1.10, 3.10, 3.20 sowie den "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" unter Gliederungspunkt 3 sind die gestalterischen Parameter und technischen Eigenschaften auf ein verträgliches Maß entschärft. Die Angabe "Noraplan Signa 7060 oder gleichwertig" wurde entfernt. Der geforderte Nachweis der Lebensdauer wurde ersetzt durch die Angabe der Abriebklasse. Hervorzuheben ist, dass weiterhin nur Bodenbeläge, ohne Beschichtung aus den n. g. Gründen zugelassen werden. Diese Entscheidung ist darin begründet, dass keine "Abnutzungsschichten" gewünscht sind, welche im Laufe der Nutzung erneuert werden müssen oder durch ungleichmäßige Abnutzung die Optik des Bodenbelags beeinträchtigen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Bodenbelagsarbeiten (CPV 45432100) im Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur.
- Das Projekt beinhaltet den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz-Hybrid-Bauweise.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Bieter müssen über nachgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrung in der Ausführung von Bodenbelagsarbeiten verfügen.
Ausschreibung für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen in das "Angebotsfeld" vom Bietenden einzutragen. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Nachweis der gewerblichen Anmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
- der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. - Bescheinigung in Steuersachen/gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf oder noch gültig ist. - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen oder noch gültig sind. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben über vorhandene Maschinen und technischer Ausstattung
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Qualitätsmanagement
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in § 6a EU-VOB/A aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Siehe nachfolgende Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zusätzlich können auf den konkreten Auftrag bezogene weitere Angaben und Nachweise, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise verlangt werden. Die Nachweise sind nach Aufforderung zu dem von der Vergabestelle genannten Zeitpunkt vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Die Frist zur Vorlage der weiteren Nachweise beträgt im Regelfall maximal sechs Kalendertage und wird durch die Vergabestelle im Einzelfall mitgeteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 06.10.2026 Das der Ausschreibung mit Auftragsbekanntmachung vom 17.08.2026 zugrundeliegende Leistungsverzeichnis enthält in den Positionen 3.10 und 3.20 einen wesentlichen Teil der zu erbringenden Leistung und beschreibt dort die geforderten Bodenbeläge. Da sich die Positionen nur in Hinblick auf die Rutschfestigkeit unterscheiden, erlauben wir uns nachfolgend die betroffene Position zusammen zu betrachten. Die ersten beiden Absätze der Position beschreiben ausschließlich die gewünschten technischen Eigenschaften, wie folgt: "Bodenbelag aus Kautschuk DIN EN 1817, homogen, granulatgemustert, Einstufung DIN EN ISO 10874 Gewerblich/Industriell: Klasse 34/42, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 ASR A1.5/1,2, Dicke 2 mm, Bahnenbreite 1,2-1,3m, Oberfläche glatt, beschichtungs- und lackfrei, geeignet für unverfugte Verlegung, Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar),sonstige technische Eigenschaften gem. "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" auf vollflächig gespachtelten Untergrund, mit Fußbodenheizung, Spachtelung wird gesondert vergütet, unverfugte Verlegung, vollflächig kleben," Der dritte Absatz beschreibt die gewünschten optischen und gestalterischen Eigenschaften, so wie sie im Materialkonzept des der Ausschreibung zugrundeliegenden Neubaus mit allen umliegenden Materialien geplant und vorgesehen sind: "Grundfarbe: NSC S 2020-G80Y, Lichtreflexionsgrad (LRV) (Y10-value) = 50,73 Kontrastierte Granulateinstreuung, dreifarbig, hellgrün/beige/braun, Oberflächenanteil der kontrastierten Einstreuung 30%" Bei den gestalterischen Beschreibungen soll es sich nicht um "exakte" Vorgaben, sondern um Richtwerte handeln. Ebenso soll es sich bei der Angabe "Noraplan Signa 7060" oder gleichwertig" nicht um eine Einschränkung auf ein einzelnes Farbmuster eines einzelnen Herstellers handeln, sondern lediglich auf das gewünschte optische Erscheinungsbild verwiesen werden. Dies erklärt sich aus unserer Sicht auch aus dem Umstand, dass in der Bemusterungsposition Pos. 1.10 hervorgeht, dass "3 x Flächenmuster Kautschuk (Farbabstufungen grün, "noraplan Signa Farbe 7060" o. gleichwertig)" vorzulegen sind. Die vorgenannten spezifischen Leistungsvorgaben sind mithin im vorliegenden Fall durch den Auftragsgegenstand gem. § 7 EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A gerechtfertigt. Bei dem zugrundeliegenden Neubau handelt es sich um einen Schulneubau in nachhaltiger Bauweise und mit einem aufeinander abgestimmten Farb- und Gestaltungskonzept. An die zu verbauende Produkte sind daher besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit und Standfestigkeit zu stellen. Der Boden ist im Zuge seiner Nutzungsdauer einer erheblichen Beanspruchung, insbesondere durch herumtobende Kinder in ausreichend großer Zahl ausgesetzt und muss dieser dauerhaft standhalten können. Um die Wirtschaftlichkeit des einzubauenden Bodenbelags während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, wird aus Kosten- und Umweltgründen ein Reinigungs- und Pflegesystem ohne Beschichtung vorgeschrieben. Der angebotene Bodenbelag muss deshalb über eine so dichte, geschlossene und leicht zu reinigende Oberflächenbeschaffenheit verfügen, dass eine zusätzliche Beschichtung, werksseitig oder vor Ort nachträglich aufgebracht, nicht erforderlich ist. Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung nach EN 16165 muss durch die produkteigene Beschaffenheit des Bodenbelags erreicht werden. Das Leistungsverzeichnis wurde unter Abwägung dieser Kriterien überarbeitet und die mit Stand der Auftragsbekanntmachung geforderten Leistungsspezifikationen nunmehr weitergefasst. Hierzu werden wir der Ausschreibung ein neues Leistungsverzeichnis zu Grunde legen, in der es inhaltliche Änderungen zu den betroffenen Leistungspositionen geben wird. In den Positionen 1.10, 3.10, 3.20 sowie den "VORBEMERKUNGEN KAUTSCHUK-BODENBELAG" unter Gliederungspunkt 3 sind die gestalterischen Parameter und technischen Eigenschaften auf ein verträgliches Maß entschärft. Die Angabe "Noraplan Signa 7060 oder gleichwertig" wurde entfernt. Der geforderte Nachweis der Lebensdauer wurde ersetzt durch die Angabe der Abriebklasse. Hervorzuheben ist, dass weiterhin nur Bodenbeläge, ohne Beschichtung aus den n. g. Gründen zugelassen werden. Diese Entscheidung ist darin begründet, dass keine "Abnutzungsschichten" gewünscht sind, welche im Laufe der Nutzung erneuert werden müssen oder durch ungleichmäßige Abnutzung die Optik des Bodenbelags beeinträchtigen. aktuell
- Frist 06.10.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.469 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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