AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 16:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6281bc72-4a95-4067-bd7e-b86c95a4ed77/

Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Oswald-Berkhan-Schule - Objektplanung

Notice-ID: 6281bc72-4a95-4067-bd7e-b86c95a4ed77 · Procedure-ID: 82a9c872-e686-4446-999c-430f347b856c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Braunschweig, Braunschweig
Veröffentlicht
16.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Braunschweig, beabsichtigt kurzfristig den Auftrag "Los 3: Oswald-Berkhan-Schule - Architekturplanung gem. § 34 HOAI" aus dem "Rahmenvertrag Objektplanung, Gebäude und Innenräume § 34 und Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2013" zu vergeben. Gemäß § 3 "Leistungsabruf/Abruf der einzelnen Aufträge" dieses Rahmenvertrages erfolgt hiermit zunächst eine Kapazitätsabfrage. Eine mögliche Beauftragung erfolgt gemäß Rahmenvertrag vom 12.11.2018. Kommen gemäß Punkt 3.2.2 mehr als 5 Rahmenvertragspartner für den Einzelabruf infrage, wird der Auftgraggeber 5 Rahmenvertragspartner im Losverfahren ermitteln, welche eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten, um sich am Miniwettbewerb zum Erhalt des konkreten Vertrages zu beteiligen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.07.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).