AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 03:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/628dd265-c239-41cc-a3e6-732c1ce7a71b/

Planungsleistungen der Tragwerksplanung für das Bauvorhaben: Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus (Los 3)

Notice-ID: 628dd265-c239-41cc-a3e6-732c1ce7a71b · Procedure-ID: de571f7b-7ddd-4116-800c-869cd17806b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Konz für die Stadt Konz - lokale, Konz
Veröffentlicht
16.07.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
12.605 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
15.07.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).