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Aufruf zum Innovationswettbewerb für Hilfsmittel aus dem Bereich der Orthopädietechnik
Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Beschreibung
Die BARMER und die Techniker Krankenkasse (TK) unterhalten gemeinsame Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Produkten aus dem Versorgungsbereich Orthopädietechnik. In diesen Verträgen ist die Versorgung mit Hilfsmitteln aus den Produktbereichen 05 Bandagen 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 23 Orthesen 24 Beinprothesen 37 Brustprothesen 38 Armprothesen vereinbart. Aus Sicht der genannten Krankenkassen ist es dringend erforderlich, dass alle an der Versorgung beteiligten Akteure gemeinsam über die Sicherung der Versorgung in der Zukunft und dessen Ausgestaltung in den Austausch gehen. Die beteiligten Krankenkassen bitten interessierte Leistungserbringer, Hersteller und Interessenvertretungen aus den oben genannten Versorgungsbereichen um Beteiligung an einem Ideenwettbewerb mit den Schwerpunkten - Versorgungsprozesse - Digitalisierung ggf. unter Berücksichtigung der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) - Drohendes Fehlen von Fachkräften / Versorgungssicherheit in ländlichen Gebieten - Nachhaltigkeit (Verbesserung bzw. Etablierung von Wiedereinsatz-/Aufbereitungsprozessen) - Abrechnungsverfahren unter Berücksichtigung der für die Versorgung von Hilfsmitteln gültigen Rechtsnormen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner. Interessierte Leistungserbringer können ihre Konzepte und Ideen formlos per E-Mail unter folgender Adresse platzieren: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Für fachliche Fragen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Wir bitten Konzepte bis 31.08.2026 unter Angabe des Betreffs "Ideenwettbewerb OT" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die BARMER und die Techniker Krankenkasse rufen zu einem Innovationswettbewerb für Hilfsmittel aus der Orthopädietechnik auf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Prozess-Innovation
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
-
Versorgungssicherheit
Keine Einschränkungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vorinformation TED EU
Aufgeber kündigt den Bedarf an
1 Veröffentlichung
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 08.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 965 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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