Nachweis zur Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikation) oder zusätzlich die beiden nachfolgend aufgeführten Eignungsunterlagen: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenz). Bitte verwenden Sie hierzu das
Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung" - es sind mindestens drei entsprechende Referenzen vorzuweisen;
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Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 - Eigenerklärungen zur Eignung - nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 - Eigenerklärungen zur Eignung - angegebenen Bescheinigungen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifitaktionsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - auch für diese anderen Unternemen vorzulegen.
Daraus ergibt sich folgende Forderung zum Eignungsnachweis:
1. Nachweis Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zur Eigenerklärung
2. Eignungsnachweise zur Eigenerklärung gem. Formblatt 124,
sofern keine Präqualifikations vorliegt:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle bzw. IHK);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse bzw. Mitteilung, das keine Teilnahme am Sozialkassenverfahren erfolgt;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angabe der
Lohnsummen der Berufsgenossenschaft;
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG des Finanzamtes
3. Eigenerklärung zu Art 5k Verordnung (EU) Nr. 880/2014 (In der Fassung des Art, 1 Ziff. 23 der Verordnung /EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022) Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitsgestellte Eigenerklärung)