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Verlängerung - Nutzung der ORBIS Unternehmensdatenbank
Bundesamt für Logistik und Mobilität · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Bureau van Dijk Electronic Publishing GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Für die Fortsetzung der Bearbeitung von nationalen und internatioalen Ordnungswidrigkeiten, von Zuwendungsverfahren und Marktzugangsverfahren, von Betriebskontrollen sowie die Wahrnehmung der verpflichtenden Aufgabend es Krisenmanagements wird eine umfassende Unternehmensdatenbank benötigt. Es wird einsofortiger Rückgriff benötigt auf die erhobenen Daten. Es muss die Verantwortlichkeit eines Vertreters imUnternehmen zuordnungsbar sein, wirtschaftliche Verhältnisse müssen dargestellt werden, wirtschaftlicheKennzahlen müssen dargelegt werden, die Unternehmensdaten müssen auch für außereuropäischeUnternehmen vorliegen (z.B. Türkei).. weitere Daten werden benötigt wie z.B. Konzernstruktur, historischeEreignisse, Eigentümer Personalien, aktuelle Adresse.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Bureau van Dijk Electronic Publishing GmbHZuschlagswert 156.278 €1 Veröffentlichung
- 01.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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