AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 04:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/62b5b77f-b486-42f0-9d96-bd231a0c86da/

B 58n OU Wesel, Vergabepaket 7, B 58n Ortsumgehung Wesel, Abschnitt Südumgehung (Rheinbrücke - B 70)

Notice-ID: 62b5b77f-b486-42f0-9d96-bd231a0c86da · Procedure-ID: 80e01c77-e2df-4437-a7a0-280919d2ec30

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein, Mönchengladbach
Veröffentlicht
19.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45230000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Entlastung der Ortslagen von Wesel und Wesel-Büderich vom Durchgangsverkehr wird die Ortumgehung Wesel B 58n gebaut. Die Ortsumgehung besteht aus drei Teilabschnitten. Die Teilabschnitte "Rheinquerung" und der linksrheinische Abschnitt Büderich sind bereits fertiggestellt und unter Verkehr. Der Abschnitt Südumgehung wird wiederum in mehrere Bauabschnitte unterteilt, die teilweise in der Bauphase sind und teilweise noch in der Planungsphase. Gegenstand des hier zu bearbeitenden Bauvertrages sind im Wesentlichen: Straßenbauarbeiten, Neubau von zwei Brücken, einem Trog, zwei Dükern, Pumpstationen, Stützwände und Lärmschutzwände).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
30 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabeammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).