AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 06:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/62d14c88-2ace-48cd-ab10-bccd2ea470b6/

Bildung und Kultur / Neubau Bildungshaus Norderstedt- Lieferung und Montage von Vorhängen und Teppichen

Notice-ID: 62d14c88-2ace-48cd-ab10-bccd2ea470b6 · Procedure-ID: 94935464-5309-4758-b7df-958644b5f5bd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin, Norderstedt
Veröffentlicht
06.11.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39530000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bildung und Kultur / Neubau Bildungshaus Norderstedt- Die Stadt Norderstedt plant im Stadtteil Garstedt den Neubau eines Bildungshauses zur Unterbringung der Stadtbücherei, der Volkshochschule und des Stadtarchivs. Das Baugelände befindet sich im Zentrum des Stadtteils Garstedt östlich der Europaallee und südlich der Copernicusstraße. Der vorgesehene Neubau ist mit einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.300 m² geplant. Dazu werden die Lieferung und Montage von Vorhängen und Teppichen in verschiedenen Ausführungen ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.10.2025
Ende
08.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).