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Lieferung von Erdgas für das Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH in 2027, optional 2028
Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · Tuttlingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
SWM Versorgungs GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: SWM Versorgungs GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von 17.002 MWh Erdgas für 2027 und optional 2028 als Tranchenmodell.
- CPV-Code 09123000 deutet auf die Lieferung von Erdgas hin.
- Auftraggeber ist das Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH.
- Erfüllungsort ist Tuttlingen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung von 17.002 MWh (8.501 MWh/a) Erdgas für die Jahre 2027 und (optional 2028) als Tranchenmodell.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (38 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Wertungskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen (BT-99) Fristen für Nachprüfungsverfahren Informationen über die Überprüfungsfristen (BT-99) Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Vergabeverstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und diesen nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst später erkannt werden, sind unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SWM Versorgungs GmbH1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 608 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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